Neue Zeitschrift “Pflegerecht”

Noch eine Zwischenbemerkung für Daheimgebliebene: In ein paar Tagen erscheint das zweite Heft der neuen Zeitschrift “Pflegerecht – Pflegewissenschaft”. Diese erscheint im Stämpfli Verlag und wird von einem zwölfköpfigen Herausgeber-Team unter der (Schrift-) Leitung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Hardy Landolt herausgegeben, der selbst im Rollstuhl sitzt. Die Zeitschrift enthält zwar sehr viel Rechtliches (Aufsätze, Gesetzgebung, Rechtsprechung = Gerichtsurteile, Der konkrete Fall = Leserfrage, sonstige Neuigkeiten), richtet sich aber auch an Nicht-Juristen, die am Pflegerecht interessiert sind. Sie erscheint vier Mal pro Jahr.

Diese neue Zeitschrift gefällt mir so gut, dass ich darin sogar ein kleines Inserat fürs Rollstuhlblog geschaltet habe. Schaut rein – ein Schnupperabo für zwei Ausgaben gibt’s für 25 Franken, das Jahresabo kostet 98 Franken.

Link: www.pflegerecht.ch, News auf der Stämpfli Verlag-Webseite

20120515-193830.jpg

15. Mai 2012: Endlich: die Florida-Behindertenparkkarte

Die erwartete temporäre Behinderten-Parkkarte wurde ja nicht verarbeitet und nicht zu uns nach Hause geschickt. Holly wollte sie mir also ins Hotel schicken. Das war vor genau einer Woche. Doch scheint diese Zeit doch nicht gereicht zu haben: Bei der Ankunft im Hotel ist diese auf jeden Fall noch nicht da. Super. Uns bleibt also nichts anderes übrig, als in einem lokalen Tax Collector’s Office vorbeizufahren. Gut, dass ich diesen Fall irgendwie vorausgesehen und die Adresse des nächstgelegenen Büros programmiert habe.

Die Mühlen der Behörden mahlen hier ein bisschen anders als in der Schweiz. Dass unsere Postleitzahlen nur vierstellig sind und in der Schweiz beim besten Willen keine Ausweise ausgestellt werden, die eine Wohnadresse enthalten, wird hier als mehr als fremd empfunden. Dann haben wir endlich den roten Anhänger für den Innenrückspiegel, der uns zum Parkieren auf Behindertenparkplätzen ermächtigt. Neben viel Nerven hat sie 15 Dollar gekostet und ist drei Monate lang gültig.

20120515-194200.jpg

20120515-194217.jpg

14. Mai 2012: Mietwagen

Die amerikanischen Flughafen sind so weitläufig, dass die Mietwagenfirmen ein bisschen ausserhalb liegen. Dorthin bringt uns ein Shuttle-Bus und beschert uns ein interessantes Erlebnis. Der Bus verfügt nämlich über einen brandneuen Rollstuhl-Lift. So neu, dass keiner so richtig weiss, wie er zu bedienen ist.

Dann klappt’s doch noch: Die beiden Flügeltüren öffnen sich, die Rampe senkt sich in die Waagrechte und gleitet hinunter. Links und rechts hat sie Sicherheitsbügel und auch nach vorne einen aufgestellte Klappe gegen das Hinausrollen. Sowieso wird der Rollstuhl zusätzlich mit einem Sicherheitsgurt festgemacht. Im Bus zeigt ein optisches UND ein akustisches Signal das Heben der Rampe an.

Wir haben einen ganz gewöhnlichen Mietwagen, einen Minivan. Darin haben wir zu dritt mit Gepäck und Rollstuhl ausreichend Platz. Die erhöhte Fahrposition ist zwar zum Transferieren aus dem Rollstuhl nicht ganz so gut geeignet, aber nach diesem Flugerlebnis erscheint alles einfach.

Auch das Hotel ist gut, mit breiten Türen, grossem Bett und viel Platz. Morgen geht’s weiter nach Key West.

20120515-193913.jpg

20120515-193947.jpg

USA im Rollstuhl: Der Flug nach Miami

Schon ziemlich aufgeregt und mit mulmigem Gefühl treffen wir am Flughafen ein. Nachdem wir am Special Assistance Schalter schon mal umpacken dürfen – neu gilt die Gewichtslimite zweier Personen nicht mehr zusammen sondern je einzeln, wir hatten die leere Reisetasche für den Rückflug in den Koffer gepackt – ist alles Weitere eigentlich angenehm. Vor allem die Sicherheitskontrolle ist angenehmer als früher.

Am Fingerdock folgt dann ein frohes Wiedersehen mit der Schubkarre, auf der man ins Flugzeug geschoben wird. Doch dann klappt irgendwie gar nichts mehr. Die klappbare Armlehne lässt sich nur um ca. 60 Grad anheben und ist so nur im Weg. Und obwohl wir schon seit der Buchung im Dezember unsere Sitzplätze kennen – 26A und B sowie D auf der anderen Gangseite, sitzt unser Begleiter plötzlich ganz woanders und die Schnepfe auf 26D will partout nicht tauschen. Und es ist natürlich auch keins der neuen Flugzeuge mit Rollstuhl-WC; sowieso ist es keines der Flugzeuge, die wir erwartet hätten. Schön: Auf dem Rollfeld folgen hinter uns drei dieser neuen Flugzeuge, die wir anhand der Flugzeugnummer erkennen.

Der Flug nach Miami dauert fast zehn Stunden. Nach dem Essen und gut drei Stunden Flug wagen wir’s. Die Stewardess kommt mit dem Bordrollstuhl. Doch soweit kommen wir gar nicht erst. Die Armlehne lässt sich nämlich plötzlich gar nicht mehr hochklappen. Erst der Kabinenchef weiss wo drücken, um die Arretierung zu lösen. Aber auch so ist geht es nur mit Schmerzen und blauen Flecken, um die Armlehne herum zu kommen.

Dann folgt das Pièce de resistance: das WC. Wie geplant lassen wir den Kabinenchef den Bordrollstuhl um die fensterseitige WC-Kabine herum und in die Notausgang-Nische hineinfahren. Dann gehe ich hinein und stelle die Füsse schon mal auf ihren Platz vor dem Klo. Meine Frau sitzt nun vor mir. Ich helfe ihr auf und wir machen zusammen die Drehung zur Schüssel. Das wäre zumindest der Plan. Doch der Türrahmen ist mit gut 40 cm so wahnsinnig schmal, dass das nicht klappen will. Wir stecken fest. Und dabei hat meine Frau überhaupt keine breiten Schultern.

Mit ein bisschen früher abdrehen klappt’s dann doch noch. Als die Türe dann zu ist, wird klar: Hier muss man sich gut mögen, denn zu zweit ist es schon extrem eng. Keine Ahnung, wie hier ein übergewichtiger Amerikaner überhaupt alleine Platz haben soll. Auch aus dem WC wieder hinaus und zurück zum Platz ist’s nicht wirklich besser.

Noch schlechter wird es dann beim zweiten Mal aufs WC. Die Crew will eigentlich gleich das Essen servieren – woher hätten wir das wissen sollen – und ist gestresst. Wodurch wir auch gleich gestresst sind. Dazu kommt, dass es in der Schweiz schon nach neun Uhr abends wäre und das Zmittag unsere letzte Mahlzeit war.

Unser Verdikt: So lässt es sich nicht reisen. Kein Reiseziel der Welt kann es wert sein, diese Strapaze auf sich zu nehmen. Zwar war die ganze Crew extrem nett und hilfsbereit, doch gegen die Flugzeug-Einrichtung konnte auch sie nichts machen. Wir fliegen sicher erst wieder, wenn uns das Rollstuhl-WC garantiert werden kann.

USA im Rollstuhl: Infos zum Flugzeug-WC von Swiss

Als es zehn Tage vor dem Abflug plötzlich hiess, die WCs an Bord seien doch nicht rollstuhlgängig, waren wir ziemlich verunsichert, ob der Flug denn so überhaupt möglich sei. Vom Swiss Telefon-Kundendienst wurden wir total enttäuscht und es sah so aus, als ob uns niemand – weder Swiss noch Careport, welche Fluggäste mit Behinderungen am Flughafen betreuen – weiterhelfen wolle.

In buchstäblich letzter Minute kam dann doch noch Hilfe seitens der Swiss. Der Head of Cabin Interior Development & Infotainment meinte zwar, er sei dafür eigentlich nicht zuständig, aber sonst würde uns wohl niemand antworten. Herr Estoppey hat sich grossartig dafür eingesetzt, dass wir die angefragten Informationen (Kabinengrösse, Türschwelle etc.) inkl. Fotos noch rechtzeitig erhalten:

Ausgehend von unseren Sitzplätzen 26A und 26B rät er uns, entweder das eine Economy-WC oder das Business-WC zu benutzen (eingezeichnet). Dieses ist 10 cm breiter, was aber vermutlich auch nicht viel ausmacht. Nach dem genauen Studieren des Plans werden wir vermutlich das andere Economy-WC im Flugzeuginnern ausprobieren. Hier befindet sich das WC rechtwinklig zur Türe und nicht in der Verlängerung. Wir können also mit dem Rollstuhl vor die Türe fahren, die Füsse bereits am richtigen Ort platzieren und müssen dann “nur” eine 90°-Drehung schaffen. Die WCs bleiben trotz allem extrem eng.

Sehr interessant ist auch die folgende Information: Beim Telefonat mit Herrn Estoppey meldet mir dieser, dass die ganz neuen Flugzeuge der Swiss mit einem speziellen, rollstuhlgängigen WC ausgerüstet sind:

In den USA sei nämlich ein neues Gesetz in Kraft getreten, das solche vorschreibt. Wieso es das nicht schon lange gibt und wieso die Fluggesellschaften dies nicht schon früher freiwillig gemacht haben… keine Ahnung. Auf jeden Fall sind die Flieger 1-7 (bzw. A-G) noch rollstuhlfeindlich eingerichtet, ab dem 8. haben sie das grosse WC. Welches Flugzeug uns konkret über den grossen Teich bringt, weiss im Voraus leider niemand.

Die von Herrn Estoppey erstellte Dokumentation habe ich hier zum Download bereitgestellt:

Swiss_Info_Dimensionen_fuer_Rollstuehle.pdf

Neben dieser Zusammenstellung hat er mir auch eine Beschreibung des On-board Rollstuhls mitgeschickt:

Diese Dokumentation steht hier zum Download bereit: SWISS_on_board_wheelchair_description.pdf

Wir sind froh, nun immerhin diese Informationen zu haben, und nicht völlig unvorbereitet auf den Flug gehen zu müssen. Enttäuscht sind wir vom Mitarbeiter von Careport, der alles in einem bis zwei Tagen abklären wollte, von dem wir aber nie mehr etwas gehört haben.

So, und nun geht es los!

USA im Rollstuhl: Mietauto und Parkkarte organisieren

Nach den Flügen buchen wir nun das Mietauto für unsere USA-Reise. Das soll kein spezielles Behindertenfahrzeug sein, sondern einfach genügend Platz haben. Ich bestehe auf einen Minivan da ich sicher bin, dass wir in einer normalen Limousine mit Gepäck und Rollstuhl nicht Platz haben – wir werden zu dritt mit drei Koffern unterwegs sein.

Doch wie ist das nun mit dem Parkieren? Spätestens seit der Parkbusse in Brighton in England wissen wir, dass die Schweizer Parkkarte für Leute mit Gehbehinderung nicht überall im Ausland verwendet werden kann. Sie ist ja noch nicht einmal überall in Deutschland oder England gültig, dann wohl auch kaum in Übersee.

In der USA ist es natürlich auch von Staat zu Staat unterschiedlich. Im Internet finden wir heraus, dass Touristen mit einer Gehbehinderung in Florida eine temporäre Parkkarte für Gehbehinderte beantragen können. Diese ist 90 Tage lang gültig und kostet 15 Dollar. Doch wo und wie kann man sie beziehen? Ich wende mich übers Kontaktformular an die Strassenverkehrsbehörde von Florida… und warte bis heute vergeblich auf eine Antwort.

Zum Glück hat meine Frau in einem Disney-Forum Hilfreiches gefunden: Nämlich die E-Mail-Adressen von drei Mitarbeiterinnen des lokalen Strassenverkehrsamt (Orlando im Bezirk Osceola): Holly (hmccommon@osceola.org), Samantha (sjewell@osceola.org) und Sheryl (srivera@osceola.org). Denen können wir eine eingescannte Kopie der Parkkarte und des Reisepasses schicken und telefonisch die Kreditkartennummer (keine Visa-Karten) melden (da die Korrespondenz der Verwaltung öffentlich einsehbar ist, wäre diese sonst offen zugänglich, wenn man sie per E-Mail mitschickt), um die temporäre Parkerlaubnis zu erhalten.

Soweit so gut. Doch leider warten wir auch drei Wochen später – eine Woche vor der Abreise – noch immer auf die Parkkarte und werden langsam ungeduldig. Wird sie noch rechtzeitig eintreffen? Ich frage also mal per E-Mail bei Holly nach, mit der ich Kontakt hatte. Und kann es kaum glauben: Sie antwortet mir, dass die Abbuchung des Betrags von meiner Kreditkarte vergessen wurde und deshalb auch keine Parkkarte verschickt worden sei. Super – wie soll das jetzt noch reichen? Immerhin scheint es ihr leid zu tun.

Ich darf also bei unserem ersten Hotel anrufen um zu fragen, ob die Parkkarte dorthin geschickt werden darf und dann nochmals bei Holly, um die Kreditkartennummer erneut durchzugeben. Wenigstens erhalte ich ein paar Stunden später das versprochene Bestätigungsmail. Jetzt können wir nur noch abwarten und darauf vertrauen, dass die Parkkarte bei der Ankunft im Hotel auf uns wartet.

Daneben werden wir auch im Staat Louisiana unterwegs sein. Von dort habe ich rasch die Antwort erhalten, dass sämtliche Behindertenparkkarten anerkennt werden, die von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurden, also auch die Schweizer Parkkarte. Das ist sehr erfreulich!

USA im Rollstuhl: Flüge buchen

Wie ich bereits geschrieben habe, möchten wir Mitte Mai in die USA in die Ferien. Die grösste Hürde stellt dabei sicher die Flugreise dar. Wie wir schon mehrfach erleben mussten: Fliegen mit Rollstuhl ist kein angenehmes Erlebnis. Problematisch ist vor allem der Gang zum WC: Während viele Fluggesellschaften sich weigern, für Flüge innerhalb Europas bzw. bei einer Flugdauer von unter fünf Stunden einen Bordrollstuhl mitzunehmen (z.B. Easyjet) und man dabei faktisch nicht bis zum WC gelangt (genau, mit verspätetem Abflug und Warteschlaufe für die Landung kann man’s ja problemlos sechs oder sieben Stunden verklemmen. Das sollen bitte mal alle Leute ohne Gehbehinderung ausprobieren), ist ein solcher auf dem Interkontinentalflug sicher dabei. Doch dazu später mehr.

Am liebsten würden wir mit Virgin Atlantic fliegen. Diese Fluggesellschaft hat vollständig oder zumindest teilweise rollstuhlgängige Toiletten. Da Virgin jedoch noch ab England fliegt, würde dies einen zusätzlichen Flug und eine längere Reisezeit bedeuten. Um nicht umsteigen zu müssen, entscheiden wir uns also wohl oder übel für Swiss. Damit ist auch klar: Der geplante Reisestart in Orlando Florida ist nicht möglich, denn die Swiss fliegt nur gerade drei Flughäfen an der Ostküste an. Wir fliegen also nach Miami.

Aber geht das überhaupt? Beim Anruf beim Swiss-Kundendienst erklärt mir eine freundliche Dame, dass der Flug kein Problem und das WC rollstuhlgängig sei. Aha, da scheint sich in den letzten Jahren also etwas getan zu haben. Nach dem Studieren der Bestuhlung des Airbus A340-300 buchen wir die Plätze 26A und 26B in einer der wenigen Reihen mit hochklappbarer Armlehne, zwei Reihen vor dem nächsten WC (die Rückenlehnen der Reihe direkt vornedran lassen sich nicht nach hinten klappen).

Zehn Tage vor dem Abflug rufe ich nochmals bei der Swiss-Hotline an um sicherzugehen, dass wir und der Rollstuhl korrekt angemeldet sind und so. Und falle fast rückwärts vom Stuhl: Das WC sei NICHT rollstuhlgängig und es gäbe keine Möglichkeit, mit dem Bordrollstuhl hinein zu gelangen. Die ursprüngliche Auskunft sei eine Fehlinformation gewesen. Ja wunderbar.

Nach dem ersten Schock rufe ich nochmals an, um mehr über die Toiletten an Bord zu erfahren. Wie sind sie gestaltet? Gibt es einen Absatz oder eine Stufe? Gibt es an den Wänden Haltegriffe? Und für uns am Wichtigsten: Haben wir darin zu zweit Platz? Normalerweise sind die Flugzeugtoiletten ja so winzig, dass man schon alleine kaum Platz hat darin.

Leider kann der Swiss-Telefonagent keine einzige dieser Fragen beantworten und auch sonst keine Auskunft geben. Vermutlich hat er noch nie ein Flugzeug von Nahem gesehen. Und er will auch keinen Vorgesetzten oder sonst jemanden fragen können oder das Ganze abklären. Ich soll die Frage übers Kontaktformular auf der Swiss-Webseite stellen. Dieser Kundendienst enttäuscht!

Wenn also nicht mal die Swiss über ihre eigenen Flugzeuge Bescheid weiss, wer dann? Ich rufe mal beim Flughafen Zürich an und werde dort zu Careport weitergeleitet – die Firma, die dort für Leute mit Mobilitätsbehinderungen da ist. Der Herr am andern Ende der Leitung kann zwar auch nicht konkret weiterhelfen, verspricht aber, in den nächsten Tagen im Flugzeug nachschauen zu gehen und mich dann zurückzurufen. Parallel dazu habe ich doch noch das Kontaktformular ausgefüllt und die Rückmeldung erhalten, dass meine Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde. Jetzt bleibt also nichts anderes übrig als abzuwarten.

Dass plötzlich ein anderer Airbus für unseren Flug eingesetzt werden soll, schockt uns da auch nicht mehr weiter. Ich melde dies der Swiss und Careport, die beide seit drei Arbeitstagen nichts von sich haben hören lassen. Dass wir noch rechtzeitig eine gescheite Information bekommen, daran glauben wir schon lange nicht mehr.

Auf jeden Fall ist klar: Fluggesellschaften dürfen Leute mit Behinderung nicht diskrimieren. Das heisst, dass sie genauso wie andere Leute die Möglichkeit haben müssen, aufs WC zu gehen. Dazu gibt es eine Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006), die auch in und für die Schweiz gilt. Leider halten sich viele Fluggesellschaften nicht daran, was insbesondere auf dem deutschen Blog Recht auf Klo nachzulesen ist.

USA im Rollstuhl: Das Vorhaben

Mitte Mai möchten wir nach Amerika in die Ferien. Doch ist das im Rollstuhl überhaupt möglich? Worauf muss dabei geachtet werden? Auch diese Erlebnisse und Schwierigkeiten teilen wir hier gerne mit interessierten Personen und hoffen auf ein paar gedrückte Daumen, dass alles klappt.

Flug, Hotels, Mietauto… vermutlich wird alles nicht ganz so einfach wie ohne Gehbehinderung. Immerhin sind die USA ein Land, das schon lange stark darin ist, die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung zu berücksichtigen. Davon könnte sich die Schweiz noch viele Scheiben abschneiden.

Enttäuschende Nachkontrolle in der Bernexpo-Halle in Bern

Im Mai 2011 hatte ich ein erstes und ein zweites Mal von den enttäuschenden WC-Verhältnissen in den Bernexpo-Hallen in Bern berichtet, in denen die BEA und weitere national relevante Messen stattfinden. Eigentlich sollte hier doch alles Vorbildcharakter haben und die Stadt Bern ins beste Licht rücken. Gerade wurde auch die grosse neue Halle fertig gebaut. Doch für ein korrektes Behinderten-WC hat das Geld dann scheinbar nicht mehr gereicht.

Und zwar haben hier auf den Behinderten-WCs schon immer die zweiten Schliesszylinder gefehlt bzw. separate Riegel. Die Türe konnte korrekterweise von aussen mit dem Eurokey (im Bild: mit Querschlitz) geöffnet werden und von innen mit einem Drehknopf geschlossen. Nur leider konnte das WC wegen dem fehlenden zweiten Zylinder auch von aussen geöffnet werden, während es gerade benutzt wurde und eigentlich von innen abgeschlossen war. Das war nämlich von aussen nicht erkennbar. Der Drehknopf von innen hätte die Türe separat abschliessen und nach aussen eine rot/grün-Kennzeichnung haben sollen. Hier das Foto vom Mai 2011:

Auf meine Reklamation hin hat sich dann zuerst überhaupt niemand gemeldet. Erst unter Zuhilfenahme der neumodischen Trümpfe (Eintrag auf der Facebook-Seite der Bernexpo) gelang mir dann der Kontakt und die Leiterin Unternehmenskommunikation hat mir versprochen, dem Problem nachzugehen. Sie schreibt: “Wir hoffen, Ihnen hiermit aufgezeigt zu haben, dass die BERNEXPO AG gewillt ist, sich für die Verbesserung der Behindertengerechtigkeit des Messegeländes zu engagieren. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge.”

Beim gestrigen Besuch des Messegeländes hat sich nun dieses Bild gezeigt:

Das Eurokey-Schlüsselloch wurde entfernt und durch eine rot/grün-Kennzeichnung ersetzt. Damit wurde das Problem zwar beseitigt, aber nicht wirklich gelöst. So ist es zwar tatsächlich nicht mehr möglich, die Türe von aussen aufzuschliessen, während das WC benutzt wird. Aber nun sind dem Missbrauch wieder Tür und Tor geöffnet. Denn leider gibt es viele Leute ohne Gehbehinderung, welche die grosszügigen Platzverhältnisse und die Privatsphäre eines Behinderten-WCs dem normalen WC vorziehen und ungeniert dieses gebrauchen und dabei häufig auch einen Saustall hinterlassen. Genau deswegen wurde der Eurokey ja entwickelt, damit wirklich nur noch Berechtigte die Behinderten-WCs benutzen können. Leute mit einer Geh- oder sonstigen Behinderung können diesen unter www.eurokey.ch bzw. bei der Pro Infirmis beziehen.

Der Ausbau des Eurokey-Schliesszylinders durch die Bernexpo-Leute bringt also einen grossen Rückschritt mit sich und ist sehr bedauerlich. Genau das schreibe ich nun der Leiterin Unternehmenskommunikation. Daneben habe ich der Pro Infirmis den Ausbau gemeldet, damit diese die Bernexpo-Hallen aus ihrem Eurokey-Anlagenverzeichnis streichen kann.

Und ich frage mal bei Berntourismus und Stadtpräsident Tschäppät nach: Schliesslich fällt die schlechte Lösung bei Besuchern aus der ganzen Schweiz auch wieder auf die Stadt Bern zurück. Vielleicht kann jemand von ihnen entsprechend Einfluss auf die Bernexpo-Verantwortlichen nehmen.

Update 17. März 2012: Da geht was! Die Leiterin Unternehmenskommunikation antwortet zwar umgehend und wollte die Situation am Montag mit den zuständigen Personen besprechen und mich auf dem Laufenden halten. Das war vor einer Woche und seither habe ich nichts mehr von ihr gehört. Dafür von anderen: Die Koordinationsstelle Eurokey.ch will ebenfalls bei Bernexpo intervenieren und wendet sich ans Tiefbauamt Bern. Der Leiter Tourist Information von Bern Tourismus hat das Anliegen ebenfalls bei Bernexpo vorgebracht und um Umsetzung meines ursprünglichen Vorschlags gebeten. Der Stadtpräsident Alexander Tschäppät hat mein Mail an die Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern weitergeleitet. Auch deren Leiter bedauert die Entfernung des Eurokey-Systems und hat sich mit Bernexpo in Verbindung gesetzt, um eine gute Lösung zu finden. Denen bleibt nun nichts anderes übrig, als wirklich etwas zu unternehmen. Ich bin gespannt, wie es weitergeht!

Update April 2012: Ich wurde zur Begehung vor Ort mit Mittagessen eingeladen. Im Juni werde ich die Leiterin Unternehmenskommunikation und weitere Verantwortliche von Bernexpo treffen. Und natürlich von diesem Treffen berichten.

Migros Bern-Bubenberg nicht rollstuhlgängig

Heute wollten wir nach dem Lädele in der Stadt Bern im Migros Bern-Bubenberg einkaufen gehen. Das war leider nicht möglich.

Wir haben lange nach dem rollstuhlgängigen Eingang gesucht, der in der Passage zwischen dem Bubenbergplatz und der Bogenschützenstrasse ausgeschildert ist. Die beiden Lifte im Geschäftshaustreppenhaus sind zu klein, damit der Rollstuhl Platz darin hätte. Hinten an der Bogenschützenstrasse befindet sich eine Klingel mit einem Rollstuhlschild, die zwischen einer Türe zu einer Treppe und einem grossen Warenlift angebracht ist, beide zugeschlossen.

Das Klingeln hier hat aber leider nichts gebracht. Weder hat sich eine Türe geöffnet, noch ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erschienen, um uns hineinzulassen. Das hat uns nicht gross verwundert. Wir wussten ja nicht einmal, ob die Klingel überhaupt funktioniert. Eine Gegensprechanlage gibt es auch nicht, und wir haben auch nirgends eine Überwachungskamera gesehen, über die man uns gesehen hätte. Vielleicht gibt es hier auch viele Klingelstreiche und es reagiert überhaupt niemand mehr darauf. Wir mussten schlussendlich in einem anderen Geschäft einkaufen.

Nun fragen wir uns, ob dies die normale Regelung ist und Rollstuhlfahrer in dieser Filiale faktisch nicht einkaufen können.

Update 15. März 2012: Der Leiter M-Infoline antwortet mir, dass auch für die Migros die Gegebenheiten vor Ort alles andere als befriedigend sind. Der zuständige Verkaufsleiter wird zusammen mit dem Filialleiter die Situation in der Filiale analysieren und nach einer für alle zufriedenstellende Lösung suchen. Ich bin gespannt!