Immerhin ein Kompromiss: Die definitiven Behindertenparkplätze im Berner Kurzparking

Aufgrund unserer Intervention hat die SBB eingelenkt und die Behindertenparkplätze neu angeordnet. Sie befinden sich nun nicht mehr im kostenpflichtigen Teil. Die Distanz zum Lift bleibt aber gross. Insofern ist die neue Lösung nicht optimal, sondern nur – aber immerhin – ein Kompromiss. Und eine deutliche Verbesserung für Menschen mit einer Gehbehinderung.

In der Zwischenzeit ist die neue Lösung umgesetzt: Die sechs statt der bisher vier Parkfelder für Menschen mit einer Gehbehinderung im Kurzparking des Bahnhofs Bern sind am definitiven Standort markiert und beschildert. Dafür wurde ein Teil des kostenpflichtigen Bereichs abgetrennt und mit einer eigenen Einfahrt versehen. So war es möglich, alle sechs Parkfelder direkt beieinander anzuordnen. Ursprünglich war vorgesehen, die vier Behindertenparkplätze in den kostenpflichtigen Teil zu verschieben. An ihrer Stelle entstanden in der Nähe der Lifte zur Bahnhofshalle nun kostenlose Motorradparkplätze.

An ihrem nun definitiven Standort befinden sich die Behindertenparkplätze nach der Durchfahrt auf der linken Seite, im vorderen Bereich des Praxiszentrums. Damit ändert sich leider nichts an der grösseren Distanz zu den Liften. Immerhin entfallen aber die meisten übrigen Nachteile gegenüber der ursprünglichen Planung, die wir im Blogbeitrag vom 4. Juli 2022 aufgeführt hatten.

Die Vorteile überwiegen

Beim Augenschein heute Freitagnachmittag war das Kurzparking «voll» und es hatte sich bereits eine längere Warteschlange gebildet. Gemäss dem ursprünglichen Vorhaben der SBB hätten Menschen mit einer Gehbehinderung hier ebenfalls anstehen müssen, dann ein Ticket ziehen und später fürs Parkieren bezahlen müssen. Dank dem neuen Standort ist ein Warten nicht mehr nötig. Es braucht auch kein Ticket und kein Bezahlen mehr. Insofern stellt die neue Lösung eine deutliche Verbesserung dar.

Vom parkierten Auto aus gelangen Menschen mit Behinderungen hindernisfrei zu den Liften oder zum Praxiszentrum, entweder an den parkierten Autos vorbei (keine Stufe) oder über das abgesenkte Trottoir. Wer die Lifte im hinteren Bereich der Gleise benutzen oder das Praxiszentrum besuchen möchte, profitiert vom neuen Standort. Und gut, dass sich hier auch die (bereits bestehende) Notrufsäule befindet.

Am früheren Standort wurden die Behindertenparkplätze häufig von Nichtberechtigten missbraucht, um hier in Liftnähe auf jemanden zu warten oder ohne zu bezahlen das Auto kurz abzustellen. Der neue, weiter entfernte Standort ist in dieser Hinsicht nicht nur weniger attraktiv, sondern hält – sozusagen als Bonus – eine klare Ansage bereit: Ein Schild weist auf das generelle Fahrverbot in diesem Bereich hin, von dem nur Berechtigte ausgenommen sind. Neben Menschen mit Behinderungen sind das auch Handwerker im Auftrag der SBB, für die zwei speziell bezeichnete Parkfelder vorgesehen sind. Wer jetzt ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz parkiert, verstösst damit zusätzlich auch gegen das Fahrverbot und kann entsprechend gebüsst werden.

Ein typisch schweizerischer Kompromiss

Der Weg zu den Liften bleibt weit. Trotzdem sind wir der SBB für diese neue Lösung dankbar. Rein rechtlich wären sie nicht dazu verpflichtet gewesen. Schliesslich lag die Baubewilligung für das ursprüngliche Vorhaben schon vor. Insofern ist verständlich, dass der grosse Bereich beim Bahnhofsgebäude, also der neu angeordnete Ein- und Aussteigebereich, die Taxi-Warteplätze und das Zweirad-Areal, nicht nochmals komplett umgebaut wurden. Es ist halt ein typisch schweizerischer Kompromiss zwischen einer optimalen und gar keiner Lösung. Immerhin bietet der neue, vom kostenpflichtigen Bereich abgetrennte Teil viele Vorteile für Menschen mit Gehbehinderungen. Diese überwiegen ganz klar.

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