Ladestationen: Auf der amtlichen Karte fehlen Informationen

Im Jahr 2023 wurden in der Schweiz rund 4’000 neue öffentliche Ladestationen erstellt. Damit stehen Elektroautos in der Schweiz rund 16’865 öffentliche Ladeplätze zur Verfügung. Laut Experten hat die Schweiz damit eines der weltweit dichtesten Ladenetze, jedoch mit einem Wachstum, das hinter vielen europäischen Ländern zurückliegt.

Die Standorte dieser Ladestationen können auf einer Schweizerkarte gefunden werden, die als offizielles behördliches Angebot vom Bundesamt für Energie BFE betrieben wird. Sie steht im Tool «Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Ihrer Nähe» und auf der Website «ich-tanke-strom.ch» bereit. Welche dieser Ladeplätze auch von Menschen im Rollstuhl benutzt werden können, ist aber nicht ersichtlich. Denn diese Information fehlt.


«Leider sind im Datenstandard OCIP, der die Kommunikation mit den Betreibern regelt, hierfür keine Datenfelder vorgesehen.»

Alois Freidhof
Projektleiter Roadmap Elektromobilität beim Bundesamt für Energie

 

«Leider sind im Datenstandard OCIP, der die Kommunikation mit den Betreibern regelt, hierfür keine Datenfelder vorgesehen», antwortet mir der Projektleiter Roadmap Elektromobilität beim Bundesamt für Energie. Und liefert auch gleich die Begründung nach: «Dazu besteht keine gesetzliche Verpflichtung.»

Dass etwas freiwillig nicht gemacht wird, haben schon die ÖV-Haltestellen gezeigt. Es ist klar: Je länger ein solches Datenfeld fehlt, desto aufwendiger wird es, im Nachhinein diese Informationen bei rund 17’000 Ladeplätzen ausfindig zu machen.

Und auch hier stellt sich die Frage, aus welchem Grund es keine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt, die hindernisfreie Zugänglichkeit einer Ladestation auszuweisen? Klar, gemäss den gesetzlichen Vorschriften vieler Kantone müssten ALLE Ladestationen auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können, womit sich diese Information erübrigen würde. Die naheliegendste Erklärung ist aber: Auch hier hat der Gesetzgeber vergessen, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Auch hier liegt also eine Diskriminierung vor.