Ladestationen: Fehlende Vorgaben für Schnellladestationen an Autobahnen

Schnellladestationen auf Raststätten (mit Restaurant, Tankstelle, Shop) und Rastplätzen (nur Toiletten) entlang der Autobahnen sind bei längeren Reisen im Auto sehr wichtig.

Im März 2019 hatte das Bundesamt für Strassen ASTRA einen Auftrag für die Einrichtung von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge an 100 Autobahnrastplätzen an fünf verschiedene Betreibergesellschaften vergeben. Damals hatten wir uns an das ASTRA gewandt, um sicherzustellen, dass dabei auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Wir vom Rollstuhlblog.ch hatten uns deshalb vor fünf Jahren ans Bundesamt für Strassen ASTRA gewandt, um sicherzustellen, dass genau das auch möglich sein wird. Das Bundesamt hatte damals den Auftrag öffentlich ausgeschrieben, eine Schnelllade-Infrastruktur auf Autobahnrastplätzen aufzubauen. Wir haben das ASTRA darauf hingewiesen, dass auch Menschen mit Behinderungen und im Rollstuhl die Möglichkeit haben müssen, diese Ladeplätze zu benutzen. Diese müssen breit genug sein, um in den Rollstuhl transferieren und im darin um das Auto herum zur Ladesäule zu gelangen. Dort müssen die Bedienelemente so angebracht sein, dass sie aus dem Rollstuhl erreichbar sind. Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich sein, solle zumindest ein Ladeplatz diese Vorgaben erfüllen, bei dem dann Menschen mit Behinderungen eine Priorität erhalten. Die zuständigen Personen haben uns versprochen, das zu berücksichtigen. Und: Das Anliegen sei bekannt.

Konkret schrieb uns die zuständige Projektleiterin: «Es ist richtig, dass das ASTRA im Rahmen des Vergabeverfahrens für Schnellladestationen auf Rastplätzen auf die Zugänglichkeit der Ladestationen auch für Personen mit Gehbehinderung geachtet hat. Damit dies gewährleitet werden kann, wird seitens ASTRA eine genügend grosse Fläche zur Verfügung gestellt, um breitere Ladeplatzabmessungen zu erlauben. Ausserdem soll der Zugang zur Ladestation barrierefrei möglich sein, wobei gleichzeitig auf einen genügenden Auffahrschutz geachtet werden muss. Die Zuschlagsempfänger haben bestätigt, dass Sie infrastrukturseitig die Bedienung der Ladesäule aus einem Rollstuhl heraus möglich machen wollen (angepasste Höhe des Bedienfelds und/oder Remote Steuerung der Ladesäule über eine App). Wir gehen davon aus, dass die Kabel selber ebenfalls aus Sitzhöhe erreichbar und ‹manövrierbar› sind. Diese Aspekte wurden von den Zuschlagsempfängern so bestätigt. Die genauen Details müssen wir aber noch erarbeiten.»

«Wir sind bestrebt, auf den jeweiligen Rastplätzen möglichst alle Ladeplätze barrierefrei auszugestalten.»

Ivo Bischof
Projektleiter beim ASTRA

Nachdem die ersten Schnellladestationen im Jahr 2020 eröffnet wurden, hatte das ASTRA diese zusammen mit einem Vertreter der Fachstelle Hindernisfreie Architektur besichtigt. Dabei wurden verschiedene kritische Punkte festgestellt, etwa ungenügende Manövrierflächen für Rollstühle vor der Ladesäule, zu hoch angebrachte Ladestecker und Bedienelemente, oder ein Auffahrschutz, der die Zugänglichkeit mit dem Rollstuhl erschwert. Diese Erkenntnisse seien in die Planung der fünf Betreibergesellschaften und des ASTRA eingeflossen, hat der neue Projektleiter versichert. Und gesagt:

«Wir sind bestrebt, auf den jeweiligen Rastplätzen möglichst alle Ladeplätze barrierefrei auszugestalten. Dies bedeutet insbesondere, dass neben dem geparkten Fahrzeug und vor der Ladesäule genügend Platz für das Befahren mit einem Rollstuhl vorhanden sein muss. Zudem müssen die Ladesäulen von einem Rollstuhl aus bedienbar sein. Aufgrund der teilweise sehr engen Platzverhältnisse wird es kaum möglich sein, diese Vorgaben auf allen 100 Rastplätzen zu erfüllen, wobei die Mindestanforderung von einem barrierefrei zugänglichen Ladeplatz pro Rastplatz jedoch in jedem Fall gewährleistet sein muss.»

Leider mussten wir bei unserer Besichtigung der erstellten Ladestationen auf Autobahnrastplätzen feststellen: Viele Ladestationen können im Rollstuhl NICHT bedient werden. Sehr wenige Ladeplätze erfüllen die Voraussetzungen. Nur gerade ein einziger Anbieter, SOCAR, erstellt (fast immer) vollständig hindernisfreie Ladeplätze. Dank dem Verzicht auf markierte Stellplätze erfüllt auch Fastned die Kriterien. Die übrigen Anbietern stellen Menschen im Rollstuhl teilweise gleich mehrere Hindernisse in den Weg und erschweren oder verunmöglichen die Benutzung.

Bei den meisten Raststätten ist kein einziger Ladeplatz barrierefrei. Eine Auswahl an schlechten Beispielen (von oben nach unten): Ionity A2 Luzern-Neuenkirch, Move A1 Bern-Grauholz, Gofast A1 Würenlos, Gofast A2 Gotthard-Süd, Gofast A2 Deitingen-Nord.

In Deitingen (unterstes Bild) könnte ein Beifahrer im Rollstuhl nach rechts auf die Sperrfläche hin aussteigen. Das ist aber nur zufällig möglich.

Tatsächlich sieht die Situation bei Rastplätzen besser aus. An mehreren Orten sind die einzelnen Ladeplätze auch im Rollstuhl nutzbar, gerade bei Installationen von SOCAR und Fastned. Aber nicht überall ist das der Fall. Und wichtiger wären tatsächlich die Raststätten, um die Zeit während dem Aufladen besser nützen zu können, um im Restaurant etwas zu essen oder Proviant und dergleichen einzukaufen.

Hier hätten wir deutlich mehr vom ASTRA erwartet. Als Bundesamt für Strassen hätte es sicherstellen müssen, dass klare Vorgaben bestehen und eingehalten werden, und zwar für ALLE Schnellladestationen entlang der Autobahn, also auch bei Raststätten, die im Kompetenzbereich der Kantone liegen.