Neue Poller-Anlage in Basel ist behindertenrechtlich problematisch

Eine neue Polleranlage in der Freien Strasse in Basel verwehrt uns die erlaubte Zufahrt zu den Behindertenparkplätzen. An der Gegensprechanlage meldet sich niemand. Wenn das immer so ist und nicht nur ein technisches Problem, verstösst die Stadt Basel damit gegen ihre eigene Verordnung. Die Stadtverwaltung verspricht Abklärung, antwortet dann aber nicht mehr. Und ignoriert meine Frage wegen fehlenden Ersatzparkplätzen während der Herbstmesse.

Wir sind öfters in Basel unterwegs – ich stamme aus der Gegend und habe in Basel Familie. Dabei parkieren wir gerne auf einem der Behindertenparkplätze in der Barfüssergasse oder der Bäumleingasse. Dorthin gelangen wir vom Bankverein her durch Abbiegen in die Freie Strasse. Hier beginnt der Perimeter der autofreien Innenstadt. Die Zufahrt zu den Behindertenparkplätzen oder auch zum Bringen und Abholen von «gebrechlichen und behinderten Personen sowie von Kleinkindern» ist trotzdem erlaubt. So regelt es § 2 der Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt.

Beim Besuch am 25. Oktober versperrt uns eine Poller-Anlage den Weg und verhindert die Zufahrt in die Freie Strasse. Die ist neu. Sie wurde erst vor zwei Monaten installiert, wie ich später herausfinde. Ich drücke also den Knopf der Gegensprechanlage… und warte vergeblich darauf, dass sich am anderen Ende der Leitung jemand meldet. Auch Minuten später klingelt es ins Leere. Eine andere Möglichkeit der Kontaktaufnahme ist an der Säule nicht erkennbar; der enthaltene QR-Code führt lediglich zu einer Datenschutzerklärung.

Ich rufe zuerst beim Bau- und Verkehrsdepartement an, bei dem sich heute Samstag aber niemand meldet, und dann bei der Kantonspolizei – sie ist offizieller Betreiber der Polleranlage. Wenigstens nimmt hier schnell jemand ab. Doch der Polizist kennt sich weder mit der Verordnung aus, noch kann er etwas unternehmen. Er habe keine Möglichkeit, die Poller zu senken, sagt er mir. Auf meine Frage, zu welchen Behindertenparkplätzen in der Innenstadt die Zufahrt weiterhin möglich ist, weiss er auch nichts. Er rät, halt einfach im Parking Kunstmuseum zu parkieren. Das machen wir schlussendlich so.

Als wir rund 20 Minuten später zu Fuss bzw. im Rollstuhl wieder bei der Poller-Anlage vorbeikommen, ist das Tuten der Gegensprechanlage immer noch zu hören.

Verstösst die Stadt Basel gegen ihre eigene Verordnung?

Wieder zu Hause finde ich die Medienmitteilung zur Poller-Anlage. Darin steht, dass sie mit Sprechfunk mit einer Zentrale verbunden ist, welche die Poller bei Berechtigung senken kann. Und ich kann mich vergewissern, dass sich an den Bestimmungen in der Verordnung nichts geändert hat: Die Ausnahmebestimmungen für die bewilligungsfreie Zufahrt zu den Behindertenparkplätzen und für das Bringen und Abholen gelten weiterhin und sind unverändert.

Falls die Gegensprechanlage der Polleranlage ausserhalb der Bürozeiten nicht besetzt ist und die Zufahrt dann generell nicht möglich ist, verstösst das gegen die eigene Verordnung. Denn sie verleiht den Berechtigten gemäss § 2 Ziff. 1 Bst. e und f der Verordnung ein Recht auf Zufahrt – und das nicht nur zu Bürozeiten, sondern ständig. In diesem Fall müssten die Poller gesenkt werden, wenn die zuständigen Personen in den Feierabend gehen.

Zudem stellt die Polleranlage ein generelles Problem dar für Menschen mit Behinderungen, die in der Bewegung des Oberkörpers eingeschränkt sind. Wer den Arm nicht weit aus dem Fenster strecken kann, um den Knopf zu drücken, kann sich hier nicht bemerkbar machen.

Ersatz für die versperrten Behindertenparkplätze? Fehlanzeige.

Als wir zu Fuss und im Rollstuhl die Freie Strasse hinuntergehen, stellen wir auch fest: Hier hätten wir gar nicht parkieren können. Auf den beiden Behindertenparkplätzen in der Barfüssergasse sind Wohnwagen der Herbstmesse-Schaustellenden abgestellt, und wegen einer Baustelle ist die Hälfte der Bäumleingasse inklusive Behindertenparkplatz aufgerissen.

Eigentlich müssten in der Nähe also drei Ersatz-Behindertenparkplätze markiert sein. Das Bau- und Verkehrsdepartement weiss von dieser Pflicht – das hatte mir zumindest im Januar 2015 die damalige stellvertretende Kommunikationsleiterin versichert. Eine Zeitlang hat das auch gut geklappt, heute aber scheinbar nicht mehr.

Hier muss dringend nachgebessert werden. Schliesslich ist das oft ein Thema, nicht nur an der Herbstmesse. Das Schaffen von Ersatzparkplätzen müsste ein Punkt in der Checkliste für Grossanlässe sein, damit das nicht vergessen geht. Es kann doch nicht sein, dass eine Privatperson aus Bern die Basler Behörden immer wieder daran erinnern muss.

Hier mein Foto aus dem Jahr 2015, als temporäre Behindertenparkplätzen im oberen Teil der Freien Strasse markiert waren. Auch damals musste ich schon insistieren, dass sie doch noch geschaffen wurden.

Eine Reaktion der Stadt Basel, aber keine Antwort

Ich schreibe der Stadt Basel noch am selben Wochenende und fordere sie auf:

  • die rechtswidrige Situation der Poller-Anlage zu beenden, indem sichergestellt wird, dass die Zentrale an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr besetzt ist, um die Zufahrt für Berechtigte zu ermöglichen, und
  • Ersatzparkplätze für die drei temporär nicht nutzbaren Behindertenparkplätze in der Barfüssergasse und der Bäumleingasse zu schaffen.

Zudem frage ich nach einer Rückerstattung der CHF 9.– für das Parkieren im Parking Kunstmuseum und bitte um eine Stellungnahme bis spätestens 7. November 2025.

Gleich am Montag darauf klingelt mein Telefon. Der Projektleiter Verkehrssteuerung des Bau- und Verkehrsdepartements erklärt mir, dass die Kontaktaufnahme über die Säule der Polleranlage eigentlich rund um die Uhr funktionieren müsste. Es bestehe ein Vertrag mit dem Unispital, wo das Drücken des Knopfs einen Anruf in der Notrufzentrale auslöst, denn diese ist rund um die Uhr besetzt. Er verspricht abzuklären, ob allenfalls ein technisches Problem vorlag – denn das Bau- und Verkehrsdepartement sei nur für die technischen Belange der Polleranlage zuständig, die von der Motorfahrzeugkontrolle bzw. der Kantonspolizei betrieben wird.

Der Projektleiter will mir rechtzeitig Bescheid geben, auch weil er am 7. November pensioniert werde. Aber das Datum kommt und geht, ohne dass ich nochmals etwas von ihm höre oder eine anderweitige Antwort des Bau- und Verkehrsdepartements erhalte – auch nicht zu den Ersatzparkplätzen.

Auf Probleme traf auch das Behindertenforum

Auch das Behindertenforum Basel hat ähnliche Erfahrungen mit der neuen Polleranlage gemacht. Nichts hat bei ihrem Test funktioniert, erzählt mir der Geschäftsführer. Weder die automatische Kontrollschilderkennung mit dem hinterlegten Autokennzeichen, noch der QR-Code, den Berechtigte an den Leser der Polleranlage halten können, noch die Gegensprechanlage: Die Durchfahrt blieb auch bei ihnen versperrt. Auch sie stehen deshalb in Kontakt mit den Behörden. Und er sei froh, dass sich jetzt auch jemand anders an die Behörden wende.

Jetzt steht die Polleranlage offen

Am 7. November machen wir einen weiteren Ausflug an die Herbstmesse, und warten an diesem Freitag extra bis am Abend, um nochmals bei der Polleranlage vorbeizufahren. Siehe da: Jetzt steht sie offen.

Was jetzt? Weil weiterhin keine Antwort des Bau- und Verkehrsdepartements eingetroffen ist, wissen wir nicht, was nun gilt. Haben die Behörden eingesehen, dass die nicht bediente Polleranlage rechtswidrig ist, und lassen sie deshalb offen? Handelt es sich um ein technisches Problem, welches das Hochfahren der Poller verhindert? Findet ein Einsatz von Polizei, Feuerwehr oder Ambulanz statt, die mit ihrem Schlüssel die Poller dauerhaft gesenkt haben?

Einen Ersatz-Behindertenparkplatz zum Parkieren suchen wir aber weiterhin vergeblich. Darauf werde ich die Stadtbehörden nochmals hinweisen müssen.

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