Verlängern der Behindertenparkkarte nicht vergessen

Wer Mühe beim Gehen hat, hat Anspruch auf eine Parkkarte für Behinderte (siehe unten). Aber Achtung: Die Parkkarte ist nicht unbeschränkt gültig. Das Ablaufdatum ist auf der Vorderseite aufgedruckt. Wer es verpasst, seine Behindertenparkkarte rechtzeitig zu verlängern, der riskiert eine Parkbusse.

«02.2019» bedeutet, dass die Parkkarte bis Ende Februar 2019 gültig ist.

Voraussetzung für die Erteilung einer Behindertenparkkarte

Eine «Parkkarte für behinderte Personen» wird nach Art. 20a Abs. 5 der Verkehrsregelnverordnung ausgestellt für Personen mit einer erheblichen Gehbehinderung. Und zwar wenn sich die Person dauernd oder während mindestens sechs Monaten nur bis ca. 200 Meter oder mit der Hilfe einer Begleitperson oder mit besonderen Hilfsmitteln fortbewegen kann.

Die Ursache dieser Gehbehinderung kann entweder im Bewegungsapparat der Beine (eine direkte Gehbehinderung) oder im Atem- und Kreislaufsystem (eine indirekte Gehbehinderung) liegen. Dies muss von einem Arzt so bestätigt werden.

Daneben können auch Transportdienste, die regelmässig erheblich gehbehinderte Personen transportieren, eine Behindertenparkkarte für ihre Fahrzeuge beantragen.

Nur mit dieser Behindertenparkkarte ist es erlaubt, auf Behindertenparkplätzen zu parkieren. Dabei kann es sich um die Karte der Fahrerin oder des Fahrers handeln, oder um die Karte eines Passagiers, der natürlich nicht nur anwesend sein muss, sondern auch das Parkieren nötig machen (ein- oder aussteigen).

Wer lediglich das Bein gebrochen hat, das bald wieder heilt, erhält keine Parkkarte und darf nicht auf Behindertenparkplätzen parkieren.

Ausstellen und Verlängern der Behindertenparkkarte

Behindertenparkkarten werden von den kantonalen Strassenverkehrsämtern ausgestellt. Diese veröffentlichen alle nötigen Informationen auf ihren Webseiten, auch wenn teilweise ein wenig Suchen nötig sein kann.

Auf der Webseite des Strassenverkehrsamts des Kantons Bern beispielsweise stehen Formulare zum Download zur Verfügung, die von den betroffenen Personen und vom Hausarzt ausgefüllt werden müssen. Und man muss ein Papier-Passfoto mitschicken, das dann auf die Parkkarte geklebt wird.

Die Gültigkeit der ausgestellten Parkkarte ist zeitlich befristet. Das macht gerade bei nicht andauernden Behinderungen Sinn. Aber auch in anderen Fällen soll damit ein Missbrauch verhindert werden. Denn leider hört man oft – wenn auch vor allem aus dem Ausland – dass Menschen ohne Behinderung die Karten ihrer verstorbenen Verwandten noch Jahre später verwenden, um näher beim Supermarkt-Eingang oder ähnlich parkieren zu können. Die Behindertenparkkarten sind mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre lang gültig (soweit ich das beurteilen kann).

Auch für die Verlängerung der Behindertenparkkarte ist das kantonale Strassenverkehrsamt zuständig. Die Verlängerung erfolgt nur auf Gesuch hin. Zusammen mit dem Gesuch muss auch ein neues Passfoto eingereicht werden. Ein neuer Arztbericht ist nicht in jedem Fall notwendig. Das Strassenverkehrsamt meldet sich nach dem Prüfen des Gesuchs, falls sie eine neue ärztliche Bestätigung der Gehbehinderung wünschen. Dies hängt natürlich auch von der Art und dem Ausmass der Gehbehinderung ab.

Beim Strassenverkehrsamt Bern muss zum Verlängern einer Behindertenparkkarte ein anderes Formular ausgefüllt werden, das ebenfalls auf der Webseite heruntergeladen werden kann. Sie raten, es ungefähr einen Monat vor dem Ablauf der Parkkarte einzureichen. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung und allenfalls, um einen Arztbericht einzuholen.

Früher hat das Strassenverkehrsamt die neue Parkkarte erst ganz kurz vor dem Ablauf per Post zugeschickt – ebenfalls, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern. Da wir letztes Mal über das Ende der Gültigkeit hinaus im Ausland in den Ferien waren und dort die Parkkarte benötigt haben, hätte dies fast zu einem Problem geführt. Denn die zuständige Sachbearbeiterin wollte zuerst nicht mal die neue Karte gegen Abgabe der alten Parkkarte aushändigen. Gut, dass dieses System in der Zwischenzeit überdacht wurde. Dieses Jahr haben wir die neue Parkkarte etwa eine Woche vor dem Ablauf der alten Karte per Post zugeschickt erhalten. In Spezialfällen hilft es, das Strassenverkehrsamt per Telefon zu kontaktieren.

Gleich in die Agenda eintragen

Ich empfehle, gleich nach Erhalt der neuen Karte das Verlängerungsdatum (etwa 1 Monat vor dem Ablaufdatum) in die Agenda einzutragen. So geht das Verlängern sicher nicht vergessen.

2 Kommentare zu “Verlängern der Behindertenparkkarte nicht vergessen”

  1. Hallo ich han eh frag mini tochter isch im rohlstuhl und wie kan ich eh karte ha um zu parkiere für rohlstul parkplatz all ge mein

  2. Liebe Frau Hajdini, wenden Sie sich dazu an das Strassenverkehrsamt im Kanton, in dem Ihre Tochter wohnt. Den Link zu den Strassenverkehrsämtern finden Sie hier: http://www.strassenverkehrsaemter.ch. Normalerweise finden Sie auf der Website Ihres Strassenverkehrsamts alle Informationen und ein Formular, das Sie ausfüllen können. Dort steht auch, welche Unterlagen Sie mitschicken müssen, zum Beispiel eine Bestätigung eines Arzts. Ich hoffe es klappt!

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