Wer Mühe beim Gehen hat, hat Anspruch auf eine Parkkarte für Behinderte (siehe unten). Aber Achtung: Die Parkkarte ist nicht unbeschränkt gültig. Das Ablaufdatum ist auf der Vorderseite aufgedruckt. Wer es verpasst, seine Behindertenparkkarte rechtzeitig zu verlängern, der riskiert eine Parkbusse. (mehr …)
Für die Zufahrt in die Innenstadt von London mit dem Auto wird eine Gebühr von rund 15 Franken pro Tag erhoben, die «Congestion Charge». Von dieser sind Menschen mit einer Gehbehinderung ausgenommen – aber nur solche aus Grossbritannien und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zu dem die Schweiz nicht gehört. Mit der Unterstützung der Schweizer Botschaft in London haben wir nun erreicht, dass auch Schweizer mit einer Gehbehinderung offiziell von der Gebühr ausgenommen werden. (mehr …)
Wir treffen immer wieder auf Autos, die ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz parkiert wurden. Dabei frage ich mich immer wieder, ob und wie ich darauf reagieren soll. Am liebsten würde ich dem Auto in diesen Fällen jeweils einen Rollstuhlaufkleber auf die Windschutzscheibe kleben, um auf die moralische Behinderung des Fahrers hinzuweisen. (mehr …)