Bitte Behindertenparkplätze beim Bärenpark errichten
Sehr geehrter Herr Staub (Leiter der Verkehrsplanung der Stadt Bern), leider warten wir seit der Eröffnung des Bärenparks vergeblich darauf, dass in der Nähe Parkplätze für Gehbehinderte eingerichtet werden.
Die nächstgelegenen Behindertenparkplätze befinden sich am unteren Ende des Klösterlistutzes und im Matte-Quartier und sind damit unbrauchbar für einen Besuch des Bärenparks. Der danach nächste Behindertenparkplatz beim Schwellenmätteli ist zu weit entfernt. Gleiches gilt für die danach nächsten Behindertenparkplätze auf der Höhe Kreuzgasse in der Altstadt.
Speziell Gehbehinderte im Rollstuhl können weder auf den Parkplätzen der Nydeggbrücke parkieren (das Trottoir ist extrem hoch), noch auf den Parkplätzen des Aargauer- und Muristalden (viel zu grosse Steigung am Hang, weder der Transfer in den Rollstuhl noch das Hinauf- oder Hinabfahren sind möglich). Dasselbe gilt für die Parkplätze am Klösterlistutz. Vor dem Alten Tramdepot östlich des Bärengrabens sollte sicherlich auch nicht parkiert werden, um die Anlieferung fürs Restaurant nicht zu stören.
Notgedrungen parkieren wir beim Besuch des Bärengrabens jeweils auf den (immer freien) Veloparkplätzen am unteren Ende des Aargauerstalden. Hier hätte es Platz für zwei Behindertenparkplätze, bevor die Steigung beginnt.
Ich vermute, dass Sie bzw. die Verkehrsplanung für die Errichtung von Behindertenparkplätzen zuständig sind. Falls diese Vermutung korrekt ist, möchte ich Sie bitten, die Errichtung von Behindertenparkplätzen baldmöglichst zu prüfen und durchzuführen. Ansonsten würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir die zuständige Behörde nennen könnten.
Obwohl Art. 23 des Berner Baugesetzes nur bei Gebäuden mit erheblichem Publikumsverkehr Abstellplätze für die Motorfahrzeuge der Behinderten zwingend vorschreibt und der Bärenpark bekanntlich kein Gebäude ist, bin ich trotzdem der Meinung, dass er unter diese Vorschrift subsumiert werden kann/muss. Wieso die Erstellung von Behindertenparkplätzen im Rahmen der Baubewilligung nicht vorgeschrieben wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Dieses Versäumnis sollte jedoch so bald wie möglich nachgeholt werden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Rückmeldung per E-Mail schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
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Und tatsächlich scheint meine Anfrage etwas zu bewirken. Herr Staub schreibt mir:
Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Bärenpark.
Wir werden Ihren Vorschlag für die Markierung von 2 Behindertenparkplätzen beim Aargauerstalden prüfen und Sie über das Ergebnis informieren. Die nötigen Abklärungen werden etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie deshalb um etwas Geduld.
Freundliche Grüssse
Hugo Staub
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Bald darauf erhalte ich einen weiter Bescheid: Behindertenparkplätze beim Bärenpark seien nicht möglich (bitte dem Link folgen und dort weiterlesen).