Behindertenparkplätze beim Bärenpark nicht möglich

Wie im früheren Blogbeitrag „Bitte Behindertenparkplätze beim Bärenpark errichten“ hatte ich mich mit diesem Anliegen an den Leiter der Verkehrsplanung Bern gewandt.

Nach der versprochenen Prüfung des Anliegens habe ich nun eine Antwort vom Leiter der Fachstelle Verkehrssicherheit, Luc Schiffmann, erhalten. Dieser schreibt:

„Wir haben Ihr Anliegen betreffend eines Behindertenparkplatzes am Aargauerstalden geprüft und dafür aber keine Lösung gefunden. Behindertenparkfelder müssen bekanntlich nicht nur in flachen Stellen angeordnet werden. Sie bedürfen zum ein- und aussteigen zusätzlichen Platz. Der Platz muss vom Fahrverkehr gesichert und auf Fahrerseite vorhanden sein. Invalidenparkfelder weisen deshalb meistens Breiten von 3.50 m auf. Bei Invalidenparkfeldern entlang von Strassenrändern (sogenannten Längsparkfelder) müsste auf der Strasse ein Bereich von knapp 2 m Breite geschützt werden, oder es müsste in falscher Fahrtrichtung geparkt werden können. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Invalide auf der Fahrerseite ein- und aussteigen können. Weder am Aargauerstalden, noch am Muristalden, oder auf der Nydeggbrücke stimmen die Bedingungen für Invalidenparkfelder.
Beim alten Bärengraben, auf dem Vorplatz des Restaurants können aus städtebaulichen und betrieblichen Gründen ebenfalls keine Parkplätze markiert werden.

Die nächstgelegenen Invaliden-Parkfelder sind unten am Klösterlistutz (Bildmitte) angeordnet. Eine bessere Möglichkeit haben wir nicht gefunden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Luc Schiffmann

PS: Die heute vorhandenen Motorradparkplätze am Aargauerstalden sind übrigens auf Wunsch und nach Verhandlung mit Motorradfahrenden erstellt worden. Solche dürfen ebenfalls nicht an geneigten Stellen liegen, weil die Motorräder sonst umfallen würden. Im Sommer sind die Plätze oft gut belegt.“

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Ich antworte ihm darauf:

„Sehr geehrter Herr Schiffmann

Vielen Dank für Ihr E-Mail. Zwar verstehe ich Ihre Bedenken und die topographisch ungeeignete Lage des Bärenparks für die Erstellung von Parkplätzen für Gehbehinderte. Trotzdem bleibt die Situation extrem unbefriedigend. Denn faktisch wird damit Gehbehinderten der Besuch des Bärenparks verunmöglicht bzw. massiv erschwert.

Die von Ihnen erwähnten Parkplätze unten am Klösterlistutz sind für einen Besuch des Bärenparks leider unbrauchbar. Der steile Hang lässt sich auf keine Art und Weise bezwingen; er ist auch zu steil, um einen Rollstuhlfahrer hinaufzuschieben. Möglich wäre dies einzig mit dem Einbau eines Hangliftes.

Ist ein Parkieren beim Bärenpark unmöglich, verbleibt Gehbehinderten nur die Anfahrt mit dem Bus Nr. 12. Doch auch entlang der Busstrecke existieren weit und breit keine Behindertenparkplätze. Zumindest in Richtung Paul Klee Zentrum könnten solche geschaffen werden (am besten geeignet: Haltestelle Schosshalde). Alle bereits bestehenden Behindertenparkplätze sind zu weit von der Bus-Route entfernt (v.a. rund um den Bahnhof) oder für ein Einsteigen ungeeignet (untere Altstadt).

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und Ihre Vorschläge zur Beseitigung dieser unbefriedigenden Situation. Generell würde mich interessieren, ob und mit welchem Konzept und rechtlichen Vorgaben Behindertenparkplätze in der Stadt Bern erstellt werden. Zusätzlich wende ich mich mit diesem Anliegen, brauchbare Behindertenparkplätze für den Besuch im Bärenpark zu erstellen, auch an den zuständigen Regierungsstatthalter.

Mit freundlichen Grüssen“

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Daraufhin erhalte ich die Antwort:

„Besten Dank für Ihr E-Mail vom 8. März 2011.

Wir prüfen zurzeit, ob auf dem Platz vor dem Laubeggschulhaus ein bis zwei Invalidenparkfelder markiert werden können. Über unsere Ergebnisse werden wir Sie in den kommenden Wochen informieren.

Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.

Freundliche Grüsse

Luc Schiffmann“

Naja. Das wäre dann besser als nichts, auch wenn es eine sehr mühsame Anfahrt bedeuten würde. Wir bleiben gespannt!

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