Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (3. Dezember) wünsche ich mir mehr Rücksichtnahme der Bevölkerung, weniger Argwohn und Bevormundung durch Schreibtischtäter bei den IV-Stellen und vor allem, dass nach dem Nationalrat auch der Ständerat am 21. Dezember 2011 die Motion von Margret Kiener Nellen, „Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte“ annimmt.
Bei der Annahme dieser Motion wäre der Bundesrat gezwungen, auf die geplante Fristverlängerung für die Barrierefreiheit des Öffentlichen Verkehrs zu verzichten. Er will nämlich, dass die Bahnhöfe, Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs nicht schon bis im Jahr 2024, sondern erst im Jahr 2039 behindertengerecht gestaltet sein müssen und von Leuten mit Geh-, Seh-, Hör- oder sonstiger Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können. Und das einzig aus finanziellen Gründen. Schon die heutige, lange Frist bis ins Jahr 2024 ist ein Witz. Leute mit Behinderung sind also noch während 12 Jahren, vielleicht sogar für die nächsten 27 Jahre, auf den guten Willen der Verkehrsbetriebe angewiesen und haben bis dahin keinen Anspruch, die ÖV wie Leute ohne Behinderung benutzen zu können. Die Schweiz ist nach wie vor ein rückständiges Land. Ich schäme mich dafür.