Nein zur «No Billag»-Initiative

Das Radio- und Fernsehgesetz bestimmt, dass die regionalen Fernsehsender ihre Hauptinformationssendungen mit Untertiteln für Menschen mit einer Hörbehinderung anbieten müssen. Und dass die Aufbereitung dieser Untertitel mit den Billag-Gebühren bezahlt wird.

Die SRG selbst muss einen Drittel ihrer Sendungen im redaktionellen Programm mit Untertiteln versehen, täglich und in jeder Amtssprache mindestens eine Informationssendung in Gebärdensprache aufbereiten, und jährlich und in jeder Sprachregion mindestens 24 Fernsehsendungen mit Audio-Beschreibung für Sehbehinderte ausstrahlen.

An diesen Verpflichtungen ändert die «No Billag»-Initiative nichts. Sollte die Initiative aber angenommen werden, fehlt den regionalen Fernsehsendern dieses Geld für Untertitel. Und natürlich ihr Anteil an den Billag-Gebühren, der zwar klein ist, aber trotzdem einen beträchtlichen Teil ihres Budgets ausmacht. Ihre Existenz ist dadurch gefährdet. Auch die SRG würde geschwächt. Sie hätte nach wie vor die Kosten, aber keine oder kaum mehr Einnahmen. Umso wahrscheinlicher ist es, dass es sie nach einem Ja nicht mehr oder zumindest nicht mehr lange geben wird.

Das Weiterbestehen der SRG und der regionalen Fernsehsender sowie dieser Vorschriften sind Voraussetzungen für eine demokratische Schweiz, in der sich auch Menschen mit einer Behinderung informieren und eine Meinung bilden dürfen. Diesen Angriff auf die Rechte unserer Mitmenschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung gilt es unbedingt zu verhindern. Deshalb möchten wir alle bitten, bei der Volksabstimmung am 4. März 2018 ein Nein in die Urne zu legen und die «No Billag»-Initiative abzulehnen.

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