Autosteuer-Erhöhung? Ohne uns!

Viele Menschen mit einer Gehbehinderung sind auf ein eigenes Auto angewiesen, um von A nach B zu kommen. Nun will der Kanton Bern die Motorfahrzeugsteuern erhöhen. Was heisst das für uns?

Autofahren soll teurer werden. Der ökologische Aspekt ist dabei nur vorgeschoben. Denn auch Elektroautos sollen höher besteuert werden, wie im Vergleich in der Botschaft des Grossen Rates zu lesen ist (anklicken für eine Grossversion der Tabelle).

Das kann man richtig oder falsch finden. Denn das Wichtige ist: Unabhängig davon, ob die Abstimmung angenommen oder abgelehnt wird, für Menschen mit Gehbehinderungen ändert sich nichts. Wer wegen einer Gehbehinderung auf ein Auto angewiesen ist, muss die Autosteuer nicht zahlen.

Die Ausnahmeregelung soll neu nicht mehr in Art. 3 Abs. 2 Bst. d des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG) zu finden sein, sondern im neuen Art. 4a Abs. 2. Obwohl der Wortlaut ein leicht anderer ist, ändert sich am Inhalt nichts. Ist der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin oder eine Person im selben Haushalt («mit ihr oder ihm wohnend») infolge der Gehbehinderung auf ein Motorfahrzeug angewiesen, bleibt steuerbefreit.

alt:

neu (zur Abstimmung stehend):

Noch nicht steuerbefreit?

Wer trotz einer Gehbehinderung noch Motorfahrzeugsteuern bezahlt, findet auf der Website des Strassenverkehrsamts des Kantons Bern das Merkblatt Steuerbefreiung bei Invalidität und ein Formular zur ärztlichen Beurteilung für die Motorfahrzeugsteuerbefreiung bei Invalidität. Beides muss auf dem Postweg beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden.

Die genauen Voraussetzung und die einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt aufgeführt. Die Befreiung gilt nur für ein Fahrzeug und muss jeweils nach fünf Jahren erneut beantragt bzw. verlängert werden. Eine rückwirkende Befreiung ist leider nicht möglich.

Nicht im Kanton Bern wohnhaft?

Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons, ob Menschen mit einer Gehbehinderung auch dort von der Motorfahrzeugsteuer befreit sind.

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