Auch Ständerat will keine Fristverlängerung für Barrierefreiheit der ÖV

Wunderbar! Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat am 21. Dezember 2011 die Motion von Margret Kiener Nellen, “Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte” (Geschäftsnummer 11.3442), angenommen. Damit wird der Bundesrat gezwungen, auf die geplante Fristverlängerung für die Barrierefreiheit des Öffentlichen Verkehrs zu verzichten.

Der Bundesrat wollte, dass die Bahnhöfe, Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs nicht schon bis im Jahr 2024, sondern erst im Jahr 2039 behindertengerecht umgestaltet sein müssen und von Leuten mit Geh-, Seh-, Hör- oder sonstiger Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können – aus finanziellen Gründen. Schon die heutige, lange Frist bis ins Jahr 2024 ist ein Witz. Leute mit Behinderung sind also „nur“ noch während den nächsten 12 Jahren auf den guten Willen der Verkehrsbetriebe oder die Hilfe Dritter angewiesen, um die ÖV wie Leute ohne Behinderung benutzen zu können.

Mit der Annahme der Motion ist der Ständerat dem einstimmigen Antrag seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Vor der Abstimmung hatte der jurassische Ständerat Claude Hêche auf die Wichtigkeit der Barrierefreiheit von öffentlichen Verkehrsmitteln hingewiesen. Erstens könnten Menschen mit Behinderungen dadurch besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, zweitens seien gerade Menschen mit Behinderung vermehrt auf die ÖV angewiesen, und drittens würden davon auch ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen oder Touristen profitieren.

Eine Nichtannahme der Motion wäre ein Armutszeugnis für die Schweiz als siebtreichstes Land der Welt gewesen, war zuvor im Bericht der vorberatenden Kommission zu lesen.

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