«Basel ist die rollstuhlunfreundlichste Stadt der Schweiz»

Ich freue mich immer, wenn die Medien über Missstände bezüglich der Hindernisfreiheit in der Schweiz berichten. Das hilft dabei, das Bewusstsein bei der Bevölkerung zu wecken und hoffentlich längerfristig die Situation für Menschen mit einer Gehbehinderung zu verbessern.

Dass es dabei eine reisserische Überschrift braucht, glaube ich eigentlich nicht. Insbesondere, weil ich im heute in der «Basler Zeitung» erschienenen Artikel beim Gegenlesen das Zitat eigentlich korrigiert hatte (siehe unten). Auch wenn wir viel mit dem Rollstuhl in der Schweiz unterwegs sind und oft das Gefühl haben, dass Basel die rollstuhlunfreundlichste Stadt der Schweiz sei: Als Tatsachenbehauptung in einem Zeitungsartikel geht das natürlich gar nicht. Für eine solche Aussage würde uns der vertiefte Vergleich fehlen. Denn natürlich haben wir nicht sämtliche Städte der Schweiz besucht und können dies zweifelsfrei beurteilen. Meine Aussage lautet: «Basel ist nicht gerade rollstuhlfreundlich.»

Bildschirmfoto 2018-02-12 um 07.00.00

An den Journalisten übermittelte korrigierte Version des Artikels:

Bildschirmfoto 2018-02-12 um 07.10.50

Und: Die Mitarbeiterin von McClean hat natürlich nicht vorgeschlagen, die Türe offenstehen zu lassen, sondern: «Schliessen Sie die Türe nicht ab.» – zum Blogbeitrag

Abgesehen von diesen etwas unschönen Details stimmen die Aussagen vollumfänglich und ich freue mich über die Werbung für mein Rollstuhlblog.ch! Vielen Dank an Tomasz Sikora für den Beitrag. Wir könnten mit unseren Rollstuhl-Erlebnissen in Basel wohl eine ganze Sonderbeilage der «Basler Zeitung» füllen. Darin würden wir dann aber auch Positives erwähnen, wie zum Beispiel die unscheinbare Rollstuhl-Hebebühne, um trotz der Treppenstufen ins Basler Rathaus gelangen zu können.

Danke fürs Beteiligen an der Umfrage im Beitrag der Basler Zeitung: «Finden Sie, dass Basel Behinderten gegenüber unfreundlich ist?»

1 Kommentar zu “«Basel ist die rollstuhlunfreundlichste Stadt der Schweiz»”

  1. Die schweizerische Rechtsprechung betr. Stockwerkeigentum hat eine Lücke, die die Behiderten und Rollstuhlfahrer ausschliesst. Beispiel: der Einbau eines Treppenlifts kann per Mehrheitsbeschluss der Mitbesitzer verhindert werden. Das ist in Deutschland nicht möglich, bei uns schon. Es genügt eine knapp mehr als 50% Wertquote eines einzigen von 3 Mitbesitzern, um den Eingau zu verhindern. Dies ist schockierenderweise „rechtens“.
    JPM
    j.p.meylan@me.com

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