Kein Platz für Rollstuhlfahrer im McDonald’s Bahnhofstrasse Zürich

Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz und eine der teuersten Europas. Hier mag man Reiche und Mehrbessere. Wen man nicht mag, sind Leute mit einer Gehbehinderung. Diesen Eindruck gewinnen wir auf jeden Fall bei unserem Shopping-Ausflug nach Zürich. Da in den grossen Kaufhäusern die Restaurants faktisch schon eine halbe Stunde vor Ladenschluss schliessen, führt uns der Hunger ins McDonald’s Bahnhofstrasse neben der Pestalozzi-Parkanlage.

McDonald's Bahnhofstrasse Zürich

Die zwei Stufen zu beiden Eingängen verheissen nichts gutes. „Rollstuhlfahrer unerwünscht“, könnte man das Fehlen einer fest installierten Rampe, die zumindest beim Seiteneingang problemlos möglich gewesen wäre, übersetzen. Drinnen befindet sich ausser der Theke ein Bestellautomat und eine erst später eingebaute McCafé-Theke, die aber nur besetzt ist, wenn hier wirklich jemand ansteht, was selten der Fall ist. Sitzplätze sucht man hier im Erdgeschoss genauso vergeblich wie einen Lift, um zum Essbereich in den Obergeschossen zu gelangen.

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In der Nische neben McCafé und Bestellautomat steht ein junges Paar mit Kinderwagen. Wir gesellen uns zu ihnen bzw. vor die McCafé-Theke, um im Stehen unseren Burger zu essen.

Bald kommt ein McDonald’s-Mitarbeiter, um sie zu bitten, ihren Kinderwagen unter der Treppe zu platzieren und im Obergeschoss zu essen. Sie erklären, dass sie den Kinderwagen – verständlicherweise – nicht unbeaufsichtigt stehen lassen möchten. Er getraut sich nicht, uns ebenfalls anzusprechen. Sein Glück. Jeder anständige Mitarbeiter hätte jetzt einen Stuhl im Obergeschoss geholt, damit ich als Begleitperson nicht im Stehen essen muss, oder wegen den Unannehmlichkeiten ein Gratis-Dessert angeboten. Nicht so im McDonald’s. Hier werden wir nur eines bösen Blicks gewürdigt.

Während wir weiteressen, kommt eine andere McDonald’s-Mitarbeiterin mit der Putzmaschine und putzt auffällig um uns herum. Versucht sie, uns damit aus dem Restaurant zu treiben? Als das junge Paar gegangen ist, rutschen wir rüber, um weniger im Weg zu sein. Wenig später sind wir auch fertig und gehen wieder. So gemütlich ist es hier ja nicht. Ich halte vergeblich Ausschau nach einem Abfalleimer. „Draussen“, ruft mir der Mitarbeiter von vorhin beim Vorbeigehen zu. Und auch hier gilt: Ein anständiger Mitarbeiter hätte mir das Tablett abgenommen und den Abfall für mich weggeworfen, um uns weitere Mühen zu ersparen. Aber in Zürich ist halt alles anders.

Was mich wundert, ist der Eintrag im Internet: Gemäss der Webseite von McDonald’s verfügt diese Filiale über eine Behindertentoilette. Wo befindet sich diese wohl? Im Obergeschoss ohne Lift? Schade, dass ich erst jetzt auf der Webseite nachgeschaut habe. Das hätte mich wirklich interessiert.

Unser Fazit: Schade, dass Rollstuhlfahrer im McDonald’s Bahnhofstrasse Zürich scheinbar unerwünscht sind. Auch andere McDonald’s-Filialen haben im Parterre nur wenig Platz. Bei allen anderen reicht’s aber für eine Rampe und einen oder zwei Tische reserviert für Rollstuhlfahrer im Erdgeschoss (z.B. McDonald’s Lyss) oder dann einen Lift, wenn nötig im gemeinsamen Treppenhaus mit anderen Geschäften (z.B. Bern Neuengasse oder Bern Zytglogge).

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Update 22. Dezember 2013:

Eine Woche nach dem Vorfall antwortet McDonald’s. Der Operations Manager der McDonald’s Suisse Franchise Sàrl schreibt, dass bei McDonald’s Schweiz Gäste im Rollstuhl durchaus willkommen sind. Aufgrund baulicher Gegebenheiten sei es aber leider nicht immer möglich, den Anforderungen aller Gäste gerecht zu werden. Weiter sind seinem Brief (als PDF per E-Mail zu entnehmen):

  • Der falsche Vermerk der rollstuhlgängigen Toilette werde gelöscht. „Wir werden das zum Anlass nehmen, nun alle Restaurants nochmals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und die Angaben auf der Homepage falls notwendig anzupassen.“ Das ist nach mir ein falscher Ansatz und bringt nichts. Viel besser wäre eine Prüfung, wo und wie die Situation für Leute mit einer Behinderung verbessert werden kann und das dann auch zu machen.
  • Der Geschäftsführer des McDonald’s Bahnhofstrasse Zürich werde sein Team über meine Reklamation informieren und das richtige Verhalten besprechen. Wie das richtige Verhalten ausgesehen hätte, ist seinem Schreiben leider nicht zu entnehmen.
  • Er schlägt als Alternative das McDonald’s Bahnhofplatz vor, das sich „in unmittelbarer Umgebung“ befinde und barrierefrei zugänglich ist sowie über eine behindertengerechte Toilette verfügt. Diese Filiale scheint tatsächlich „nur“ 300 Meter entfernt zu liegen. Je nach Art und Ausmass der Behinderung kann das aber schon zu weit weg sein. Ausserdem wissen gerade Ortsunkundige nichts von dieser Alternative.

Schade, dass McDonald’s keine Einsicht zeigt und es bei diesen schön geschriebenen Floskeln bleiben wird. Freiwillig wird McDonald’s die Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung nicht verbessern.

5 Kommentare zu “Kein Platz für Rollstuhlfahrer im McDonald’s Bahnhofstrasse Zürich”

  1. Da muss man nicht bis in die Schweiz fahren. Am Europaplatz in Karlsruhe ist es auch nicht anders. Man komt zwar barrierefrei rein, aber nach der Bestellung haben Rollifahrer keine Möglichkeit das Erworbene zu verzehren, da es dort weder Tische noch Sitzmöglichkeiten gibt.
    Nicht alle Menschen haben zwei Beine, manche haben auch vier Räder

  2. Die privaten Anbieter wie Restaurants, Bars, Shops, Kinos usw. haben keine gesetzlichen Vorschriften, dass sie hindernisfrei zugänglich sein müssten. Das haben sie bei der Initiative von 2003 („freier Zugang“) ja erfolgreich abgewehrt. Unsere Gesetze beziehen sich auf staatliche öffentliche Bauten und Einrichtungen. So kann es auch Mc Donald’s überall dort scheissegal sein, ob Rollstuhlfahrende überhaupt hinein kommen, wo ihnen das kein Gesetz vorschreibt.
    Ja, das ist tragisch für uns Rollstuhlfahrend, weil wir nicht nur bei Mc Donald’s draussen bleiben müssen, sondern an den meisten übrigen Orten auch. Wir können höchstens aus der Not eine Tugend machen und nur jene Lokale besuchen, die uns durch Hindernisfreiheit willkommen heissen, also niemals sich hineintragen lassen und keine Lokale berücksichtigen, die kein zugängliches WC haben. Konsequenterweise dürften wir bei den „behindertengfeindlichen“ Lokalen nicht mal in die Garten- oder Strassenbeiz sitzen! Ganz sicher aber würde ich in Zürich NIE und NIMMER einen Mc Donald’s aufsuchen!!!

  3. Das stimmt so nur zum Teil, liebe Frau Mauchle. Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt für alle öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, also auch für solche von Privaten. Aber leider nur für Bauten und Anlagen, die NACH dem Inkrafttreten des Gesetzes (1. Januar 2004) so neu- oder umgebaut wurden, dass dafür eine Baubewilligung nötig war. Der Innenumbau des McDonald’s (Einbau McCafé-Counter) brauchte keine Baubewilligung.

  4. Schön wär’s ja – aber auch wenn sie ihre Geschäfte und Lokale hundertmal „renovieren“, d.h. aushöhlen und vollständig neu einrichten, gelten solche Eingriffe nie als „Neubauten“, fallen also nicht unter das BehiG und sie können weiterhin Rollstuhlfahrende ausgrenzen. Selbst wenn das BehiG (von der Verhältnismässigkeit her) tatsächlich greifen würde, kommt der Denkmal- oder der Heimatschutz und erkärt die Stufe am Eingang für würdig genug, für immer und ewig als Hindernis stehen zu bleiben – ÄTSCH!!
    Wir haben in unserer Bauberatung der BKZ sehr viele Erfahrungen gemacht und dokumentiert, falls man es nicht glauben will. Selten mal gibt es einsichtige und vernünftige Menschen, die einfach so die Hindernisse aus dem Weg räumen und uns Zugang verschaffen. Hoch sollen sie leben!!!

  5. Ich habe auch schon Mc Donald´s Filialen gesehen die per Treppe zugänglich waren aber noch einen zusätzlichen Eingang hatten, der ebenerdig war. Ich denke das dass Thema Barrierefreiheit auf jeden-fall- ein fester Bestandteil unserer heutigen Zeit sein muss und auch als Selbstverständlichkeit gesehen werden sollte.

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