Im Rollstuhl auf die Kunsteisbahn Weyermannshaus
Ab sofort können auch Menschen im Rollstuhl die Kunsteisbahn Weyermannshaus nutzen. Die Stiftung Cerebral stellt dafür kostenlos zwei sogenannte Eisgleiter zur Verfügung. Nach dem Start auf der Berner Kunsteisbahn will die Stiftung weitere Kunsteisbahnen in der Schweiz mit den Geräten ausstatten und so zur Integration von Menschen mit Behinderung beitragen.
Schweizer Premiere auf der Kunsteisbahn Weyermannshaus: Dank sogenannten Eisgleitern können ab sofort auch Menschen im Rollstuhl aufs Eis. Dafür sorgen die Stiftung Cerebral und das Sportamt der Stadt Bern im Rahmen des Projekts «Schlittschuhfahren für Menschen im Rollstuhl». Die Stiftung Cerebral stellt zwei Eisgleiter kostenlos zur Verfügung und die Kunsteisbahn Weyermannshaus verleiht diese gratis an Interessierte. Ein Eisgleiter ist Plattform auf Kufen, auf die sich Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer samt Rollstuhl platzieren. Die Eisgleiter sind so ausgestaltet, dass die meisten Rollstuhlmodelle darauf fixiert werden können.
Ausweitung auf weitere Eisbahnen
Die Kunsteisbahn Weyermannshaus ist die erste Kunsteisbahn in der Schweiz, die Eisgleiter für Menschen mit Behinderung anbietet. Sie ist besonders geeignet, da sie bereits für Menschen im Rollstuhl zugänglich ist. Im Rahmen des Projekts will die Stiftung Cerebral mit weiteren Kunsteisbahnen in der Schweiz zusammenarbeiten und sie mit Eisgleitern ausrüsten. Ziel des Angebotes ist es, dass Familien mit behinderten Angehörigen zusammen Kunsteisbahnen in der ganzen Schweiz nutzen können. Das Projekt wird durch die Stiftung Cerebral mit Spenden finanziert.
Die Stiftung Cerebral
Die Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind unterstützt seit über 50 Jahren in der ganzen Schweiz mittlerweile knapp 9000 Familien und ihre cerebral gelähmten Kinder und verwirklicht zahlreiche Projekte für behinderte Menschen. Die Stiftung Cerebral finanziert sich hauptsächlich über Spenden und Legate. Die Stiftung ist ZEWO-zertifiziert.
Quelle: Medienmitteilung der Stadt Bern vom 17. Januar 2014