Gleisersatz am Zytglogge in Bern: Fehlende Planung für Rollstuhlfahrer

Vom 19. September bis am 13. Oktober 2019 befindet sich beim Zytglogge in Bern eine Grossbaustelle. Das Weichendreieck muss viel früher als geplant ersetzt werden. Verkehrsumleitungen für Fussgänger, Velos, Autos und Lieferanten wurden geplant und sind auf der Webseite www.bernmobil.ch/zytglogge ersichtlich. Nur an Menschen im Rollstuhl wurde scheinbar nicht gedacht.

Die Baustelle breitet sich in alle Richtungen aus, um Baumaschinen und Material zu lagern. Und hier befindet sich auch das Hauptproblem: Während Fussgänger in der Mitte der Marktgasse (beim Manor) die Marktgasse überqueren und von den Lauben auf der linken Seite in die Lauben auf der rechten Seite wechseln können, müssen Menschen im Rollstuhl bis zum Käfigturm rollen, um die Strassenseite zu wechseln. Schade, dass die Verantwortlichen im Bereich der Querung keine Rampen angebracht haben, dank denen Menschen im Rollstuhl die zwei Stufen überwinden könnten.

Beim Theaterplatz wird es sehr eng. Auf der Strassenseite beim Du Théatre/Lorenzini wurde ein Teil des Trottoirs entfernt und Bauabschrankungen angebracht. Die schmalste Stelle misst 1.05 Meter. Da der Weg danach sowieso unter dem Zytglogge-Turm hindurch führt und sehr holprig ist, empfehlen wir, im Rollstuhl stattdessen die Hotelgasse zu benutzen.

Im Norden und Süden kann die Baustelle im Rollstuhl gut umfahren werden. In Richtung Casinoplatz und beim Kornhaus sind die Trottoirs abgeflacht und erlauben es, die Strasse gut zu überqueren.

Hier die bei Bernmobil leider fehlenden Informationen:

Grösserer Plan
Grösserer Plan

Update 10.10.2019: Antwort von Bernmobil

«Der Installationsplatz sowie der Baustellenperimeter sind gleich wie bei der letzten Sanierungsphase im Jahr 2011.

Bei der Besprechung mit dem Bauleiter zeigte sich, dass es leider nicht möglich sei, in der Marktgasse Rampen bereitzustellen. Hauptgrund dafür sind die Platzverhältnisse für den Baustellen- sowie Anlieferungsverkehr. Eine Rampe, die maximal 6% Gefälle aufweisen darf, würde mit der Höhendifferenz zwischen Laube und Gasse eine beachtliche Länge erreichen. Deswegen entschied die Bauleitung, für den rund dreiwöchigen Zeitraum auf das Einrichten einer Rampe zu verzichten.

Ihre Ausführungen können wir gut nachvollziehen und bitten Sie für die vorübergehend bestehenden Einschränkungen um Entschuldigung. Bitte zögern Sie bei weiteren Fragen nicht und kontaktieren Sie uns.»

Diese Ausführungen sind teilweise nachvollziehbar. Eine für Menschen im Rollstuhl optimale Rampe mit einem Gefälle von lediglich 6% wäre 6 Meter lang, um den (geschätzten) Höhenunterschied von 36 cm zwischen Laube und Gasse zu überwinden. Auch bei einem Gefälle von 12% wäre sie immer noch 3 Meter lang. Die Rampen müssen aber nicht zwingend senkrecht zur Laube stehen und damit weit in die Gasse hineinragen, sondern könnten auch parallel zur Strasse oder mit einer Biegung errichtet werden.

Ausserdem erklärt die Rampenlänge nicht, wieso Bernmobil auf der Webseite zum Gleisersatz zwar spezifische Informationen für Fussgänger, Velofahrer, Autofahrer, Lieferanten und den Wirtschaftsverkehr bereitstellt, aber nicht für Menschen mit einer Gehbehinderung. Doch genau für sie wäre diese Information besonders wichtig, um den kürzesten Weg nehmen zu können.

Ich fordere Bernmobil auf, beim nächsten Gleisersatz die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung besser zu berücksichtigen.

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