Xerox-Auto versperrt gleich zwei Behindertenparkplätze

Als wir am 13. Juli 2011 zu unserem auf dem Behindertenparkplatz in der Aarbergergasse beim Bahnhof Bern (Ecke Genfergasse) parkierten Auto zurückgekehrt sind, mussten wir feststellen, dass ein Xerox-Mitarbeiter seinen Opel Astra mit Xerox-Aufschrift mittig auf den beiden Behindertenparkplätzen parkiert hat. Deswegen konnten wir die Beifahrertüre nicht weit genug öffnen, damit meine Frau (im Rollstuhl) hätte einsteigen können.

Ich musste sie im Regen stehen lassen und das Auto ein Stück zurückfahren, damit wir die Türe richtig öffnen konnten. So haben wir die Busse blockiert, die hier als Tramersatz um die Kurve gekommen sind. Eine äusserst lästige Situation.

Vielleicht weiss der Xerox-Mitarbeiter nicht, dass unberechtigtes Parkieren auf einem Behindertenparkplatz verboten ist. Die Busse dafür ist mit 120 Franken (berechtigterweise) 3x höher als eine normale Parkbusse. Ob das zusätzliche Unrecht durch das Blockieren von hier abgestellten Autos ein zusätzliches Bussgeld mit sich bringt, weiss ich nicht. Vermutlich kann mir die Polizei hierzu Auskunft geben, bei der ich mich erkundigen werde.

Wir haben leider schon häufig erlebt, dass Nichtberechtigte ihr Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abstellen. Eine derart üble Aktion wie die des Xerox-Mitarbeiters haben wir aber noch nie erlebt.

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Update 20. Juli 2011:

Auch nach drei Arbeitstagen nach meiner Mitteilung hat es Xerox nicht für nötig gehalten, auf mein E-Mail zu antworten. Traurig und enttäuschend für ein solch grosses, internationales Unternehmen, das in der Schweiz eine eigene Abteilung für Unternehmensethik hat (an die ich mein E-Mail geschickt hatte). Ich habe daher nach diesen drei Arbeitstagen eine Anzeige bei der lokalen Polizeiwache eingereicht. Die Polizei wird nun den genauen Fahrzeughalter ermitteln und ihm die Busse auferlegen. Ein zusätzliches Bussgeld durch das Blockieren des Autos ist leider nicht vorgesehen.

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Update 27. Juli 2011:

Nachdem sich Xerox Schweiz noch immer nicht bei uns gemeldet hat, hinterlasse ich einen Eintrag auf der amerikanischen Facebook-Seite von Xerox.

Die Amerikaner reagieren wie erwartet sehr rasch und intervenieren tags darauf in der Schweiz. Heute hat mich der Verantwortliche für das Servicegeschäft Schweiz von Xerox angerufen und sich mehrmals für den Vorfall entschuldigt. Scheinbar ist mein E-Mail an Xerox unbearbeitet liegen geblieben, so dass er erst dank dem Facebook-Eintrag vom Vorfall erfahren hat und abgesehen vom dortigen sehr kurzen Text nichts vom Ganzen wusste. Auch er ist der Meinung, dass das unberechtigte Parkieren auf einem Behindertenparkplatz nicht tolerierbar ist und den ethischen Standards von Xerox widerspreche. Gegen den fehlbaren Mitarbeiter wird nun ein Disziplinarverfahren eröffnet und ihm ein Verweis erteilt – sobald er wieder aus den Ferien zurück ist.

Für uns ist der Fall damit abgeschlossen und wir haben auch die in der Zwischenzeit bei der Polizei eingereichte Anzeige wieder zurückgezogen.

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Update 30. Juli 2011:

Heute wird ein schöner Blumenstrauss von Xerox als Wiedergutmachung geliefert. Merci.

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Update 4. August 2011:

Heute trifft das von Xerox angekündigte Entschuldigungsschreiben per Post bei uns ein. Darin versichert uns Xerox, den Fall mit der gebotenen Ernsthaftigkeit aufzuarbeiten und die „Ursachen für die Verzögerung in der länderübergreifenden Kommunikation“ zu analysieren und „korrektive Massnahmen umgehend einzuleiten“. Dem Schreiben ist auch – völlig unerwartet – ein grosszügiger Büchergutschein beigelegt.

Gleichzeitig schreibt Xerox aber auch: „Falls Sie und Ihre Gattin diese Form der Entschuldigung akzeptieren, möchten wir Sie bitten, die Textpassagen in den Medien richtig zu stellen und danach zu löschen.“ Was mit „Medien“ genau gemeint ist, weiss ich nicht. Denn die klassischen Medien hatten entweder zuviel Interesse (Blick wollte gleich eine grosse Story mit Fotos bringen, das wollten wir nicht) oder zu wenig Interesse (20 Minuten Leserreporter). Okay, den Eintrag auf der Facebook-Seite von Xerox Amerika habe ich gelöscht. Die Blogbeiträge bleiben aber bestehen. Denn die Entschuldigung ist zwar gut und recht. Der Vorfall ist aber trotzdem so passiert und lässt sich nicht ungeschehen machen. Und wird nicht vertuscht.

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