Sanitätspolizei-Fahrzeug auf dem Behindertenparkplatz

Am Samstagabend um 19:30 Uhr haben wir dieses Fahrzeug der Sanitätspolizei Bern auf dem Behindertenparkplatz neben dem Bahnhof Bern, Seite Burgerspital, angetroffen. Auch eine halbe Stunde später stand das Auto noch da. Eine Behindertenparkkarte war nicht zu sehen, nur eine Blaue Zone-Parkkarte war ausgelegt.

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Falls das Fahrzeug von einer Person mit einer Gehbehinderung (oder besser gesagt: einem Inhaber einer Parkkarte für Behinderte) gefahren wurde oder der Fahrer eine solche Person begleitet hat, hätte die Karte ausgelegt werden müssen. Ansonsten ist hier das Parkieren auch für die Sanitätspolizei nicht erlaubt.

Vermutlich hatte der Sanitätspolizei-Mitarbeiter einen Einsatz in der Nähe und dafür hier parkiert. Da zu dieser Zeit die meisten Behindertenparkplätze in der Innenstadt bereits (rechtmässig) besetzt waren, hat er damit potenziell einer gehbehinderten Person den Parkplatz versperrt. Er hätte das Auto problemlos in der unmittelbaren Umgebung abstellen können. Auf dem Bahnhofvorplatz und direkt vor dem Burgerspital hätte es dafür ausreichend Platz gehabt.

Ich konfrontiere die Sanitätspolizei Bern und erhalte bald darauf eine Antwort des zuständigen Leiters: Der betreffende Arzt habe nicht realisiert, dass es sich hier um einen Behindertenparkplatz gehandelt hat. Er war an diesem Fasnachtssamstag im Pikett-Dienst im Raum Bahnhof und hätte hier tatsächlich nicht parkieren dürfen. Eigentlich seien alle Mitarbeiter der Sanitätspolizei darauf sensibilisiert, höchstens in dringenden Notfällen und nur wenn nicht anders möglich auf Behindertenparkplätzen zu parkieren. Der Leiter nimmt den Vorfall zum Anlass, dies nochmals intern zu thematisieren.

Obwohl ich diesen Aussagen glauben will, hört sich alles wie die typische Ausrede an: nicht bemerkt. Viel besser als mit einem Behindertenparkplatzschild und der gelben Bodenmarkierung lassen sich Behindertenparkplätze ja wohl nicht markieren.

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