Mit der Rotkreuz-Karte auf dem Behindertenparkplatz?

Vor dem Spital Aarberg sind Behindertenparkplätze knapp. Die zwei Parkfelder sind häufig besetzt, leider nicht selten von Personen ohne Berechtigung. Dabei unterstelle ich nicht allen einen bösen Willen.

Viele werden hier wohl ältere Menschen mit eingeschränktem Gehvermögen bringen und abholen oder jemanden, der nach einem Unfall während der Genesung auf Krücken oder einen Rollstuhl angewiesen ist, und dabei vermeintlich berechtigt auf dem praktischen breiten Parkplatz in Eingangsnähe parkieren. So sicher auch der „Freiwillige Helfer Nr. 349“ des Schweizerischen Roten Kreuzes, der hier gestern während mindestens einer halben Stunde  parkte.

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(Auf der Scheibe spiegelt sich das Schild, das diesen Parkplatz als Behindertenparkplatz ausweist.)

Mit ihrer Vermutung liegen sie jedoch falsch: Wie schon früher erwähnt (Blogbeitrag: Rechtliche Grundlagen für das Parkieren auf Behindertenparkplätzen) dürfen hier einzig Inhaber einer amtlichen „Parkkarte für behinderte Personen“ parkieren. Diese Parkkarte kann beim kantonalen Strassenverkehrsamt beantragen, wer mittels ärztlichem Zeugnis eine erhebliche, dauernde Gehbehinderung nachweist oder Halter eines Fahrzeugs ist, das für den häufigen Transport solcher Personen eingesetzt wird.

Das Schweizerische Rote Kreuz fällt – wie auch die Behindertentaxis und -transporte – sicherlich in die zweite Kategorie und hat damit das Anrecht, eine Parkkarte für den Transport von behinderten Personen zu beantragen. Diese muss dann aber auch wirklich beantragt und die ausgestellte Karte gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden. Die Rotkreuz-Karte alleine ist zwar eine Entschuldigung, nicht aber eine Berechtigung, hier zu parkieren.

Freiwillige Fahrer, die hier „nur“ mit der Rotkreuz-Karte parkieren, müssen mit der üblichen Busse von 120 Franken rechnen bzw. ab einer Parkdauer über einer Stunde mit einem Gerichtsverfahren.

Übrigens: Mit 120 Franken ist die Parkbusse bewusst 3x so hoch wie das sonstige Falschparkieren. Unberechtigten sei empfohlen, lieber neben einem Parkfeld für Gehbehinderte als darauf zu parkieren. Das kommt wesentlich günstiger. Und die Parkplätze bleiben für wirklich Berechtigte frei.

Update 13. März 2014:

Das Rote Kreuz war tatsächlich irrtümlich der Meinung, ihre freiwilligen Helfer dürfen mit der Rotkreuz-Karte und ihrem Freiwilligenausweis auf Behindertenparkplätzen parkieren. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern hat in der  Zwischenzeit meine Angaben bestätigt und das Rote Kreuz ebenfalls auf das geltende Recht hingewiesen. Deren Organisatoren wollen nun Behindertenparkkarten für die Helfer beantragen. Ich freue mich, hier zur Rechtssicherheit beigetragen zu haben und den freiwilligen Helfern mögliche Bussen zu ersparen. Trotzdem erstaunt, dass eine Organisation wie das Schweizerische Rote Kreuz sich  rechtlich nicht genügend auskennt und auch nicht informiert hatte, bevor es die zahlreichen freiwilligen Helfer instruierte, Behindertenparkplätze ohne formelle Berechtigung zu benützen.

Das Spital Aarberg informiert, dass Ende 2013 zwei weitere Behindertenparkplätze rechts um die Ecke geschaffen wurden. Ich hoffe, dass diese noch ausgeschildert werden.

1 Kommentar zu “Mit der Rotkreuz-Karte auf dem Behindertenparkplatz?”

  1. Auch in Thun werden dauernd Behindertenparkplätze vom Schweizerischen-Roten -Kreuzfahrern missbraucht. Und die Polizei hier scheint das auch nicht zu wissen.

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