IKEA Lyssach: Zwei Jahre falsch auf dem Behindertenparkplatz

Auch uns ist der weisse Opel Zafira im Parkhaus der IKEA Lyssach aufgefallen, als wir vor ein paar Wochen auf dem Parkplatz dahinter parkiert hatten. So dreckig, wie der war, musste er schon lange hier stehen. Ein Zeitungsbericht in der Berner Zeitung brachte nun traurige Gewissheit: Es steht schon seit zwei Jahren dort.

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Das wäre nicht weiter schlimm, wenn das Auto nicht ausgerechnet auf einem Behindertenparkplatz parkiert wäre. Natürlich OHNE Berechtigung. Hier versperrt es also seit zwei Jahren IKEA- oder eher Mediamarkt-Kunden mit einer Gehbehinderung einen Parkplatz. Das löst gleich zweifaches Kopfschütteln aus: Einerseits wegen dem Besitzer und andererseits wegen den IKEA-Verantwortlichen, die das Auto hier seit zwei Jahren stehengelassen haben. Es wäre doch ein Leichtes gewesen, das Auto auf den „Rollschuhen“ eines Abschleppunternehmens zwei Felder weiter auf einen normalen Parkplatz umzustellen. Aber scheinbar sind der IKEA ihre Kunden im Rollstuhl nicht wichtig genug. Wieso wurde das Auto in den zwei Jahren nie weggebracht? IKEA antwortet mir auf diese Frage: „Wohl weil wir immer gehofft haben, dass sich der Besitzer kurzum meldet (und wir nicht gerne unseren Kunden die Wagen umparken).“ Sorry, aber das ist doch nur eine billige Ausrede. Es ist doch seit langem klar, dass erstens nichts mehr geschieht und zweitens es auch kein IKEA-Kunde ist. Er hätte ja kaum einen neugekauften Pax-Schrank zu Fuss nach Hause getragen, wenn das Auto im Parkhaus stand.

Wieso das Auto immer noch hier steht, ist sowieso unverständlich. Der Besitzer ist der IKEA und der Polizei bekannt und hat scheinbar auch schon Anzeigen wegen Falschparkieren erhalten. Aber wohl eine falsche: nur eine Parkbusse mit Einzahlungsschein und nicht das Gerichtsverfahren wegen unberechtigtem Parkieren auf einem Behindertenparkplatz länger als eine Stunde. Sonst hätte der Richter ja die Abholung verfügen können und für das Missachten seiner Verfügung täglich eine weitere Busse oder eine Haftstrafe aussprechen können. Oder das Auto einziehen und verwerten.

Hier blieben allzu viele Stellen untätig. Leidtragende sind dabei – wieder einmal – Menschen mit einer Gehbehinderung.

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