Handwerker auf dem Behindertenparkplatz – „Es war ja nur für eine halbe Stunde“

Wieder einmal ist der Behindertenparkplatz blockiert. Dieses Mal ist es ein Malergeschäft, dessen Angestellte – natürlich ohne Berechtigung – hier parkiert haben. Das Rollstuhl-Logo ist unter dem Auto noch knapp zu sehen. Eine Malerin strich in der Nähe in aller Ruhe die Fassade, als wir vorbeigefahren sind.

Gerade Personen im Rollstuhl sind auf die extrabreiten Behindertenparkplätze angewiesen, um mit vollständig geöffneter Türe in den Rollstuhl transferieren zu können. Sie können nicht einfach auf einen normalbreiten Parkplatz ausweichen. Das Maler-Auto hingegen hätte man überall parkieren können, nämlich auf Besucherparkplätzen dieses öffentlichen Gebäudes oder auf der sehr grossen Freifläche davor.

„Am Freitag haben wir zum Einladen des Materials (Renovation ganzes Treppenhaus) das Auto für 1/2 Stunden auf den Platz gestellt“, erklärt der darauf angesprochene Firmeninhaber, ohne irgendein Wort der Reue.

Diese Erklärung enttäuscht. Sie zeigt nämlich genau die Gleichgültigkeit eines Grossteils der Bevölkerung gegenüber Gehbehinderten. Behindertenparkplätze stehen nicht Gehbehinderten und allen andern zur Verfügung, die für 1/2 Stunde ein- oder ausladen möchten, im Coop maximal 7 Artikel kaufen, oder sonst meinen, es sei schon in Ordnung, sondern einzig Gehbehinderten. Auch für das Malergeschäft ist da keine Ausnahme vorgesehen.

Genau das erwidere ich dem Firmeninhaber und fordere ihn auf, seine Mitarbeiter anzuweisen, künftig nicht mehr auf Behindertenparkplätzen zu parkieren, auch nicht zum Ein- und Ausladen.

Einen Kommentar verfassen