Handwerker auf dem Behindertenparkplatz (2)

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich nehme nicht an, dass dieses Alpiq-Fahrzeug (auf dem Foto rechts) von einer gehbehinderten Person hier auf dem Behindertenparkplatz bei der UPD Waldau in Bern abgestellt wurde oder Sie sonstwie zum hier Parkieren berechtigt sind. Damit steht das Fahrzeug widerrechtlich hier. Das Strassenverkehrsrecht sieht dafür 120 Fr. Busse bis Parkdauer 1 Std. vor, ab 1 Std. eine Anzeige mit Gerichtsverfahren.

Ihr Fahrzeug hat uns den Platz versperrt. Denn auch den freien Behindertenparkplatz nebenan konnten wir nicht benutzen, da der Audi (auf dem Foto links) halb darauf steht und der Platz nicht ausgereicht hat, um die Autotüre vollständig zu öffnen, um in den Rollstuhl zu transferieren.

Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, zukünftig NICHT mehr auf Behindertenparkplätzen zu parkieren.

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme per E-Mail.

Mit freundlichen Grüssen

***

Darauf erhalte ich die Antwort:

Besten Dank für die dokumentierte Information. Selbstverständlich tut es mir leid, wenn wir Ihnen Unannehmlichkeiten bereitet haben. Ich habe den entsprechenden Mitarbeiter auf sein Fehlverhalten und die möglichen Konsequenzen im Wiederholungsfall hingewiesen.

Sollten sie wiedererwarten erneut Beobachtungen in ähnlichem Stil machen, so kontaktieren sie mich bitte direkt und umgehend über Mail oder Telefon.

Ich wünsche Ihnen einen guten Tag.

Freundliche Grüsse
Stefan Tschanz

Geschäftsführer TG

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