Gültigkeit der Schweizer Behindertenparkkarte im Ausland

Ist die Schweizer Behindertenparkkarte auch im Ausland gültig? Die Gehbehinderung ist halt auch jenseits der Landesgrenze noch da, und gerade Rollstuhlfahrer sind auch im Ausland auf extrabreite Behindertenparkplätze für den Transfer in und aus dem Rollstuhl angewiesen. Damit wäre es logisch, dass die Behindertenparkkarte auch im Ausland gültig ist. Leider ist das aber gar nicht so selbstverständlich.

Parkbusse in England

Anlass für diesen Beitrag bzw. die Recherche war eine Parkbusse über 70 Pfund, die wir bei unserer zweiten Englandreise im Oktober 2011 in Brighton erhielten. Obwohl wir beim Parkieren auf dem Behindertenparkplatz wie immer unsere (Schweizer) Behindertenparkkarte auf dem Armaturenbrett ausgelegt hatten, hiess es: „Parkieren auf einem Behindertenparkplatz ohne gültige Behindertenparkkarte“. Kann es denn sein, dass der Kontrolleur unsere Karte nicht gesehen hat, weil er sie auf der anderen Seite des Armaturenbretts – englische Autos haben das Steuerrad rechts – vergeblich gesucht hatte?

Gegen diese Busse haben wir übers Internet (in England ist das möglich) gleich Einsprache erhoben. Und uns sehr über die Busse empört.

Wieder zu Hause haben wir die Antwort auf unsere Einsprache erhalten: Unsere Schweizer Behindertenparkkarte sei hier ungültig und deshalb hätten wir für das unberechtigte Parkieren auf einem Behindertenparkplatz die Busse erhalten. Nur englische und EU-Parkkarten seien in England gültig. In der Antwort waren vier Fotos enthalten, die der Kontrolleur (wie auch häufig in der Schweiz: eine private Firma, welcher die Kontrolle des ruhenden Verkehrs übertragen wurde) geschossen hatte. Darauf ist auch klar unsere Schweizer Behindertenparkkarte zu sehen, die in Brighton also einfach ignoriert wird. In Anbetracht der Umstände würde die Stadtverwaltung unsere Busse aber aus Kulanz zurückziehen, was aber nur für dieses eine Mal gelte. Uns wird aber gleichzeitig angedroht, dass wir beim nächsten Parkieren in Brighton knallhart wieder eine Busse erhalten.

Gegenseitige Anerkennung

Damit gebe ich mich nicht zufrieden. In der Zwischenzeit habe ich mich nämlich schlau gemacht – im Gegensatz zur Stadtverwaltung von Brighton – und bin dieser einen Schritt voraus: Die Europäische Verkehrsministerkonferenz ECMT (European Conference of Ministers of Transport) ist bzw. war ein institutionalisiertes Forum der Regierungen zur Harmonisierung europäischer Verkehrsangelegenheiten. Bereits im Jahr 1978 hat diese Institution erkannt wie wichtig es für Gehbehinderte ist, ein eigenes Auto zu haben und nahe bei ihrem Ziel parkieren zu können. Daher haben die Mitgliederstaaten, darunter auch England und die Schweiz, die gegenseitige Anerkennung von Behindertenparkkarten beschlossen.

Im 1997 wurde dieser Beschluss überarbeitet und mit weiteren Ländern aus der ganzen Welt erweitert. Entsprechend wurde die ECMT umbenannt in das International Transport Forum ITF (www.internationaltransportforum.org) und ist nun dem OECD angeschlossen. Leider hat Grossbritannien diesen Beschluss (ECMT Resolution 97/4) noch nicht in Kraft gesetzt, womit ausser den EU-Parkkarten offiziell keine ausländischen Parkkarten anerkennt werden – dasselbe gilt überraschenderweise in Deutschland.

ABER: Das Department of Transport, quasi das englische Bundesamt für Verkehr, schreibt mir: Obwohl die formelle Anerkennung ausländischer Parkkarten aussteht, werden Schweizer Parkkarten aufgrund der ursprünglichen Vereinbarung von 1978 anerkannt und sind in Grossbritannien gültig.

Brighton ist uneinsichtig

Die Einspracheantwort von Brighton widerspricht also dieser England-weit gültigen Vereinbarung; Brighton darf diese nicht unterlaufen. In einer weiteren Antwort der Gemeindeverwalterin – nun in Kenntnis der Antwort des Department for Transport – behauptet die Parkdienstleiterin, der Kontrolleur habe unsere Behindertenparkkarte nicht erkannt und konnte daher ihre Gültigkeit nicht überprüfen. Daher sei es zwingend nötig gewesen, uns eine Busse zu erteilen, damit Behindertenparkplätze auch weiterhin für echte Gehbehinderte freigehalten würden.

Das ist nun wirklich quatsch. Die Schweizer Behindertenparkkarte und das EU-einheitliche Modell sehen praktisch identisch aus (nur mit einem „CH“ anstatt dem z.B. „D“ mit EU-Sternenkreis) und beinhalten die selben Daten – die gleichen wie auch der englische Blue Badge. Gegen diese Aussage der Parkdienstleiterin und ihre Anweisung, uns zukünftig vor jedem Besuch in Brighton bei ihr anzumelden, habe ich mich beschwert und warte auf die weitere Antwort.

Parallel dazu habe ich alle Stellen kontaktiert, die mir eingefallen sind, inklusive zwei Bundesrätinnen und den Schweizer Botschafter in London. Diese sollen auf die britische Regierung einwirken, die ECMT Resolution in Kraft zu setzen und damit Schweizer Parkkarten hochoffiziell anzuerkennen. Ob das gelingen wird, bleibt offen. Zwar haben viele geantwortet, doch nur ein Mitarbeiter der Schweizer Botschaft zeigt wirklich Einsatz.

Was der Mitarbeiter und unsere weitere Beschwerde erreichen, wird an dieser Stelle zu lesen sein.

Update 11. März 2012: Das Department for Transport in London schreibt mir zurück: Die damalige Regelung der gegenseitigen Anerkennung von Behindertenparkkarten ist immer noch gültig. Die Schweizer Parkkarte kann also auch in England verwendet werden. ABER trotz dieser Regelung (auf Bundesebene?) ist es den einzelnen Gemeinden freigestellt, sich an diese Regelung zu halten oder nicht. Man müsse halt immer nachfragen. Ein so komisches System habe ich ja noch nie gesehen.

Wo ist die Schweizer Behindertenparkkarte nun gültig? – Angaben ohne Gewähr

Gültig: Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien (eben: nachfragen nötig!), Holland, Irland, Island, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Zypern. Malta (ebenso Irland) anerkennt unabhängig einer Resolution sämtliche behördlich ausgestellten Parkkarten.

Nicht gültig: Bosnien und Herzegovina, Deutschland, Finnland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Kanada.

In Deutschland und den USA sind die Parkkarten je nach Bundesland bzw. Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Die vorherige Kontaktaufnahme wird empfohlen. Links zu den zuständigen Behörden der amerikanischen Staaten sind unter dem untenstehenden Link zu finden.

Eine Liste der Mitgliederländer und Angaben, welche Länder welche Karten anerkennen, ist hier zu finden (auf Englisch): www.fiadisabledtravellers.com

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