Basel: Probleme vor dem Inkrafttreten des neuen Verkehrsregimes
In der BaslerZeitung vom 30. Dezember 2014 lese ich von auf der falschen Strassenseite aufgemalten Behindertenparkplätzen (ein Klick auf den Beitrag zeigt ihn gross):
Da sich alle Menschen mit einer Gehbehinderung voneinander unterscheiden und unterschiedliche Bedürfnisse haben, gibt es nach mir keine richtige oder falsche Strassenseite, sondern nur zu schmale Parkplätze und nicht abgesenkte Trottoirs. Beispielsweise fährt meine Frau (im Rollstuhl) immer auf der Beifahrerseite mit und muss dort aussteigen können.
Problematischer fand ich aber dies: Gestern fuhren wir für einen Termin in der Freie Strasse von Bern nach Basel und wollten auf einem der beiden Behindertenparkplätzen in der Barfüssergasse (hinter der Barfüsserkirche) parkieren. Diese gehörten bisher zu den einzigen Behindertenparkplätzen in der Kernzone. Hier mussten wir feststellen, dass beide aufgehoben waren mit einem Park- und Halteverbot seit dem 11.11., scheinbar zugunsten von Marktständen am Weihnachtsmarkt:
Ersatzparkplätze waren nicht vorhanden. Wir finden dies einen Skandal, da es sowieso schon viel zu wenige Behindertenparkplätze gibt. Wir fordern vom Bau- und Verkehrsdepartement, dass ab dem Jahr 2015 bzw. mit Inkrafttreten des strengen Verkehrsregimes in der Innenstadt eine andere Lösung gefunden wird, bei der Ersatzparkplätze für Gehbehinderte in unmittelbarer Nähe bereitgestellt werden, wie dies beispielsweise auch in der Stadt Bern gemacht wird, wenn Behindertenparkplätze während einer gewissen Zeit nicht benützt werden können.
Ausserdem erscheint es mir notwendig, Behindertenparkplätze mit einer Tafel zusätzlich zum Signet auf der Strasse zu kennzeichnen. Dies soll mithelfen, Unberechtigte vom Parkieren auf den neu geschaffenen Behindertenparkplätzen abzuhalten.
Freies Parking für Rollstuhlfahrer: Ich bin der Meinung, dass dafür eine Entscheidung auf Bundesebene getroffen werden muss, die es Inhabern von Behindertenparkkarten unabhängig von den Individuallösungen der Schweizer Städte erlaubt, Strassen trotz Fahrverbot/Fussgängerzone zu befahren und dort für eine gewisse Zeit zu parkieren. Nur so lässt sich verhindern, dass Menschen mit einer Gehbehinderung von Stadtverwaltungen mit Autoabneigung noch zusätzlich behindert werden.
—
Die Stadt Basel antwortet am 9. Januar 2015:
„Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu den Behindertenparkplätzen in Basel – ein wichtiges Thema auch bei der Umsetzung einer fussgängerfreundlichen Innenstadt in Basel. Im Rahmen dieser Umsetzung haben wir die Anzahl der Behindertenparkplätze im Basler Stadtkern in Zusammenarbeit mit dem Behindertenforum deutlich erhöht und die Situation verbessert.
Nach Rücksprache mit unseren Fachleuten kann ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Behindertenparkplätze Barfüssergasse/Ersatzparkplätze während Events:
Können während eines Events wie dem Basler Weihnachtsmarkt Behindertenparkplätze temporär nicht benützt werden, werden während dieser Zeit Ersatzparkplätze angeboten. Als Ersatz für die erwähnten beiden Behindertenparkplätzen in der Barfüssergasse hat die Kantonspolizei während des Weihnachtsmarkts im oberen Teil der Freien Strasse (im Abschnitt Bankenplatz und Bäumleingasse) vier provisorische Behindertenparkplätze mittels provisorischen Signalen eingerichtet. Leider wurde bei der Aufhebung dieser provisorischen Signalisation am 29. Dezember versehentlich die Signalisation für die Ersatzparkplätze in der Freien Strasse abgeräumt, bevor die Halteverbotstafel in der Barfüssergasse entfernt wurde. Für diese Unachtsamkeit entschuldigen wir uns in aller Form.
Zusätzliche Kennzeichnung mit Signal:
In Basel haben wir bisher gute Erfahrungen mit Behindertenparkplätzen gemacht, die nur mit der gelben Markierungen gekennzeichnet sind. Sind Behindertenparkplätze Teil eines Parkplatzes mit zahlreichen Parkfeldern (wie der Birsigparkplatz oder beim Rappoltshof) haben wir die Behindertenparkplätze zur Verdeutlichung zusätzlich mit einer Signaltafel ausgezeichnet.
Freies Parking für Rollstuhlfahrer:
2012 hat der Bund zu den bestehenden Parkierungserleichterungen weitere Erleichterungen für die Inhaber von Behindertenparkkarten in Kraft gesetzt. Wir sind der Auffassung, dass diese zusätzlichen Erleichterungen eine gute Basis für die örtlichen Verkehrsanordnungen in Städten und Gemeinden sind. Dabei gilt es, die spezifischen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen: gegebenenfalls kann eine kommunale Behörde eine Ausnahmeregelung für Gebehinderte – beispielsweise hinsichtlich dem Befahren einer Fussgängerzone – einführen. Wir sind überzeugt, dass in der Stadt Basel diesbezüglich ein guter Kompromiss zwischen den vielen, unterschiedlichen Interessen und Ansprüchen an den städtischen Raum gefunden wurde.“
Über dieses offene Ohr freue ich mich sehr. Unser Besuch in Basel fand damit einfach gerade zum falschen Zeitpunkt statt. Ich bin froh, dass die Anliegen von Menschen mit einer Gehbehinderung in Basel nun doch auf mehr Verständnis stossen als früher.