
25. März 2025 | Recht
Wie hindernisfrei muss eine provisorische Bushaltestelle sein?
Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich und benutzbar sein. So schreibt es das bernische Baurecht vor. Auch nach dem Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes müssen Haltestellen des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei sein, also von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe nutzbar. Eine provisorische Bushaltestelle in Bern wurde aber trotzdem zu tief gebaut. Ist das erlaubt? (mehr …)