28. Juni 2020  |  Coronavirus, Recht

Rückkehr an den Arbeitsplatz trotz Coronavirus-Gefahr

Angesichts des Rückgangs der Neuansteckungen hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 eine weitere Lockerung der Coronavirus-Massnahmen beschlossen. Dabei hat er den Schutz der besonders gefährdeten Personen, die bisher in der COVID-19-Verordnung 2 vorgeschrieben war, ersatzlos gestrichen. Damit setzt er die Risikogruppen nun bewusst dem Risiko aus, vor dem er sie zuvor um (fast) jeden Preis bewahren wollte. Anstecken plötzlich erlaubt. Was können besonders gefährdete Personen nun tun? (mehr …)