9. Dezember 2012  |  Freizeit, Verschiedenes, Wohnen

Wohnungssuche im Rollstuhl in Bern: Livit lässt uns in der Kälte stehen

Im Kanton Bern müssen Bauten und Anlagen nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass ihre Benützung auch den Behinderten offensteht. In Gebäuden mit vier oder mehr Stockwerken ist ein Lift einzubauen. Eine Kabine von Personenliften muss für Rollstuhlbenützer geeignet und auf der Höhe des Hauseingangs und auf allen Vollgeschossebenen zugänglich sein. Das alles sagt Art. 22 Baugesetz. (mehr …)