USA im Rollstuhl: Flüge buchen

Wie ich bereits geschrieben habe, möchten wir Mitte Mai in die USA in die Ferien. Die grösste Hürde stellt dabei sicher die Flugreise dar. Wie wir schon mehrfach erleben mussten: Fliegen mit Rollstuhl ist kein angenehmes Erlebnis.

Problematisch ist vor allem der Gang zum WC: Während viele Fluggesellschaften sich weigern, für Flüge innerhalb Europas bzw. bei einer Flugdauer von unter fünf Stunden einen Bordrollstuhl mitzunehmen (z.B. Easyjet) und man dabei faktisch nicht bis zum WC gelangt (genau, mit verspätetem Abflug und Warteschlaufe für die Landung kann man’s ja problemlos sechs oder sieben Stunden verklemmen. Das sollen bitte mal alle Leute ohne Gehbehinderung ausprobieren), ist ein solcher auf dem Interkontinentalflug sicher dabei. Doch dazu später mehr.

Am liebsten würden wir mit Virgin Atlantic fliegen. Diese Fluggesellschaft hat vollständig oder zumindest teilweise rollstuhlgängige Toiletten. Da Virgin jedoch noch ab England fliegt, würde dies einen zusätzlichen Flug und eine längere Reisezeit bedeuten. Um nicht umsteigen zu müssen, entscheiden wir uns also wohl oder übel für Swiss. Damit ist auch klar: Der geplante Reisestart in Orlando Florida ist nicht möglich, denn die Swiss fliegt nur gerade drei Flughäfen an der Ostküste an. Wir fliegen also nach Miami.

Aber geht das überhaupt? Beim Anruf beim Swiss-Kundendienst erklärt mir eine freundliche Dame, dass der Flug kein Problem und das WC rollstuhlgängig sei. Aha, da scheint sich in den letzten Jahren also etwas getan zu haben. Nach dem Studieren der Bestuhlung des Airbus A340-300 buchen wir die Plätze 26A und 26B in einer der wenigen Reihen mit hochklappbarer Armlehne, zwei Reihen vor dem nächsten WC (die Rückenlehnen der Reihe direkt vornedran lassen sich nicht nach hinten klappen).

Zehn Tage vor dem Abflug rufe ich nochmals bei der Swiss-Hotline an um sicherzugehen, dass wir und der Rollstuhl korrekt angemeldet sind und so. Und falle fast rückwärts vom Stuhl: Das WC sei NICHT rollstuhlgängig und es gäbe keine Möglichkeit, mit dem Bordrollstuhl hinein zu gelangen. Die ursprüngliche Auskunft sei eine Fehlinformation gewesen. Ja wunderbar.

Nach dem ersten Schock rufe ich nochmals an, um mehr über die Toiletten an Bord zu erfahren. Wie sind sie gestaltet? Gibt es einen Absatz oder eine Stufe? Gibt es an den Wänden Haltegriffe? Und für uns am Wichtigsten: Haben wir darin zu zweit Platz? Normalerweise sind die Flugzeugtoiletten ja so winzig, dass man schon alleine kaum Platz hat darin.

Leider kann der Swiss-Telefonagent keine einzige dieser Fragen beantworten und auch sonst keine Auskunft geben. Vermutlich hat er noch nie ein Flugzeug von Nahem gesehen. Und er will auch keinen Vorgesetzten oder sonst jemanden fragen können oder das Ganze abklären. Ich soll die Frage übers Kontaktformular auf der Swiss-Webseite stellen. Dieser Kundendienst enttäuscht!

Wenn also nicht mal die Swiss über ihre eigenen Flugzeuge Bescheid weiss, wer dann? Ich rufe mal beim Flughafen Zürich an und werde dort zu Careport weitergeleitet – die Firma, die dort für Leute mit Mobilitätsbehinderungen da ist. Der Herr am andern Ende der Leitung kann zwar auch nicht konkret weiterhelfen, verspricht aber, in den nächsten Tagen im Flugzeug nachschauen zu gehen und mich dann zurückzurufen. Parallel dazu habe ich doch noch das Kontaktformular ausgefüllt und die Rückmeldung erhalten, dass meine Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde. Jetzt bleibt also nichts anderes übrig als abzuwarten.

Dass plötzlich ein anderer Airbus für unseren Flug eingesetzt werden soll, schockt uns da auch nicht mehr weiter. Ich melde dies der Swiss und Careport, die beide seit drei Arbeitstagen nichts von sich haben hören lassen. Dass wir noch rechtzeitig eine gescheite Information bekommen, daran glauben wir schon lange nicht mehr.

Auf jeden Fall ist klar: Fluggesellschaften dürfen Leute mit Behinderung nicht diskrimieren. Das heisst, dass sie genauso wie andere Leute die Möglichkeit haben müssen, aufs WC zu gehen. Dazu gibt es eine Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006), die auch in und für die Schweiz gilt. Leider halten sich viele Fluggesellschaften nicht daran, was insbesondere auf dem deutschen Blog Recht auf Klo nachzulesen ist.

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