OBI und die Behindertenparkplätze: eine unendliche Geschichte

Ich möchte auch nur einmal bei OBI Schönbühl vorfahren, ohne dass die Behindertenparkplätze aus irgendeinem Grund anderweitig verwendet. Dieses Mal sind es Weihnachtsbäume und -Accessoires. Dafür hat OBI eine Art „Weihnachts-Village“ eingerichtet und damit unter anderem drei der sechs Behindertenparkplätze blockiert. Die noch verbleibenden drei Behindertenparkplätze sind weit vom Eingang entfernt.

Natürlich braucht OBI irgendwo Platz, um die Weihnachtsbäume anzubieten. Doch wenn dafür drei Behindertenparkplätze sicher während eines ganzen Monats gesperrt werden, dann geht das gar nicht. Und erst noch in einer Jahreszeit, in der alle Leute überdurchschnittlich viel unterwegs sind, um Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Ja, sicher auch im OBI, der ja auch nicht das einzige Geschäft in diesem Gebäude ist.

Die einfache Lösung? OBI hätte einfach in der Nähe Ersatz-Behindertenparkplätze schaffen können. Dafür ist es übrigens noch nicht zu spät.

Genau das hatte ich dem Marktleiter auch beim letzten Vorfall im April 2015 bereits geschrieben: „Damit wir uns richtig verstehen: OBI und Migros und alle weiteren Mieter in Ihrem Gebäude dürfen NIE auch nur einen der Behindertenparkplätze blockieren, selbst wenn die übrigen Behindertenparkplätze noch zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme davon gilt einzig, wenn Sie während dieser Zeit einen Ersatz für die blockierten Behindertenparkplätze an einem genauso guten Ort (d.h. Distanz zum Eingang, Bodenbeschaffenheit – nicht an einem Ort mit Rasengittersteinen) schaffen und gut kennzeichnen (Wegweiser, Schild am Parkplatz, strenge Kontrolle wegen Falschparkern).“

Schade, dass mein Tipp nicht berücksichtigt wurde. OBI ist und bleibt lernunfähig. Dieses Mal kontaktiere ich also nicht nur den OBI-Markt Schönbühl mit meiner Beschwerde, sondern auch die zuständige Gemeindeverwaltung mit der Bitte, sie sollen OBI ihrerseits zur Einhaltung der per Baubewilligung auferlegten Anzahl Behindertenparkplätze auffordern.

Update 1:

Der Bauverwalter von Moosseedorf (die Baupolizeibehörde) informiert mich bereits am nächsten Morgen, dass er den OBI-Markt besucht hat und die Verantwortlichen angewiesen hat, bei der anderweitigen Nutzung der Behindertenparkplätze Ersatzparkplätze zur Verfügung zu stellen.

Update 2:

Der (neue) OBI-Marktleiter antwortet ohne ein Wort der Entschuldigung:

„Ich kann Ihren Ärger verstehen, dass Sie mit unserer Weihnachtsausstellung ein Problem haben. Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Behindertenparkplätze weiter links vom Eingang sind wirklich etwas weiter weg. Jedoch hoffe ich auch auf Ihr Verständnis, dass wir den Weihnachtsmarkt nicht irgendwo machen können, sondern da, wo die Passanten durchgehen. Für dieses Jahr können wir die Ausstellung leider nicht mehr ändern. Wir werden jedoch beim anderen Haupteingang die nächsten Plätze für Behinderte kennzeichnen (ohne Rasengitter), sodass Sie nicht soweit zum Eingang laufen müssen.“

Er hat nichts von allem verstanden. Ich schreibe ihm deshalb ausführlich zurück:

„Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, auch wenn ich von Ihrem E-Mail her nicht das Gefühl habe, dass Sie das Problem eingesehen haben. Ich habe weder mit der Weihnachtsausstellung ein Problem noch geht es mir darum, dass wir einen weiteren Weg zum Eingang hatten.

Wie ich schon Ihrem Vorgänger klarzumachen versuchte, bestehen vor dem Gebäude sechs Behindertenparkplätze. Diese Anzahl wurde von den Behörden so berechnet (Mindestanzahl nach Gesetz) und mit der Baubewilligung verbindlich festgelegt. Sie darf von Ihnen nicht unterschritten werden. Das heisst: Es müssen immer mindestens sechs Behindertenparkplätze bereitstehen. Das können entweder die sechs jetzt markierten Parkplätze sein oder – falls sie aus wichtigen Gründen blockiert sind – auch Ersatzparkplätze. Ersatzparkplätze sollen möglichst nicht weiter vom Eingang entfernt liegen, bei der Anfahrt gut zu finden sein (Beschilderung), für andere Kunden klar als Behindertenparkplätze erkennbar sein (Tafel), einen festen Bodenbelag aufweisen (bei Rasengittersteine können die kleinen Vorderräder eines Rollstuhls steckenbleiben) und auch so breit sein wie Behindertenparkplätze.

Die meisten Menschen mit einer Gehbehinderung, zumindest solche mit einem Rollstuhl, sind auf einen breiten Parkplatz angewiesen. Nur so hat der Rollstuhl neben dem Auto Platz, in den sie umsteigen. Fürs Umsteigen muss man die Autotüre ganz öffnen können. Genau deshalb braucht es die breiten Parkplätze. Rollstuhlfahrer können nicht einfach auf einem anderen, „normalen“ Parkplatz parkieren.

Ich hoffe nun, dass Ihnen klar geworden ist, wieso Sie die Behindertenparkplätze nicht einfach anderweitig verwenden oder blockieren sollen bzw. dürfen, ohne Ersatzparkplätze zur Verfügung zu stellen.

Danke für die Schaffung von Ersatzparkplätzen. Bitte achten Sie darauf, dass diese breit genug sind (Richtwert: 3 normale Parkplätze ergeben 2 Behindertenparkplätze); dies kann z.B. mit einer aufgeklebten Bodenmarkierung sichergestellt werden.“

Hoffen wir, dass der Besuch des Bauverwalters und diese Erklärung eine längere Wirkung zeigen wie meine bisherigen Reklamationen bei OBI.

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