Putzleute „dürfen“ auf Behindertenparkplätzen der Universität Bern parkieren

Wir waren am Freitag Gäste bei der Verleihung der Master- und Doktoratsdiplome in Psychologie, Sport- und Erziehungswissenschaften im Hörraumgebäude auf dem von Roll-Areal. Wir haben auf einem der vier Behindertenparkplätze entlang des Institutsgebäude (parallel der Bremgartenstrasse) parkiert und dabei wie üblich die Behindertenparkkarte auf dem Armaturenbrett ausgelegt.

Promotionsfeier

Ungefähr um 18:15 Uhr sind wir zu unserem Auto zurückgekehrt und haben alle Behindertenparkplätze (und die meisten freien Flächen) besetzt vorgefunden. Bei keinem der Autos war jedoch eine Behindertenparkkarte zu sehen. Ich habe deshalb Fotos der Autos geschossen, um diese später der Polizei weiterzuleiten. Daraufhin hat eine Putzfrau im Erdgeschoss ein Fenster geöffnet und mich angesprochen. Das seien allesamt Autos der Putzleute einer externen Putzfirma. „Der Hauswart“ habe ihrem Chef gesagt, sie sollen und dürfen hier auf den Behindertenparkplätzen parkieren, während sie ihren Putzauftrag erfüllen. Sie fragte, wieso ich denn Fotos der Autos mache.

Ich habe ihr erklärt, dass NIEMAND ausser Inhaber einer Behindertenparkkarte hier parkieren dürfen und der Hauswart weder erlauben noch anweisen darf, dass Unberechtigte hier parkieren, ungeachtet des Wochentags oder der Uhrzeit. Das hat sie trotz der sprachlichen Schwierigkeiten verstanden. Ich habe ihr auch ein paar der Flyer mitgegeben, die ich Unberechtigten auf Behindertenparkplätzen unter den Scheibenwischer zu stecken pflege. Sie war überrascht und wohl nicht ganz sicher, ob sie nun mir oder ihrem Chef glauben soll. Sie hat mir glaubhaft versichert, dass sie nichts falsches tun wollte und mit ihrem 18-Franken-Stundenlohn keine Parkbusse bezahlen wolle und auch nicht auf dem kostenpflichtigen Parkplatz parkieren könne. Ich habe ihr versprochen, die Fotos NICHT der Polizei weiterzuleiten.

Obwohl ich verstehe und ebenfalls der Meinung bin, dass die Putzleute kostenlos parkieren dürfen sollen, geht es natürlich nicht, dass sie dies auf einem Behindertenparkplatz tun. Das Universitätsgelände gehört zum öffentlichen Raum und selbstverständlich gilt auch hier Art. 65 Abs. 5 der Signalisationsverordnung. Nach dieser Rechtsnorm darf hier nur parkieren, wer gehbehindert ist oder eine gehbehinderte Person begleitet, was in beiden Fällen eine „Parkkarte für behinderte Personen“ (Anhang 3 Ziff. 2) voraussetzt. Diese ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen. Wer ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz parkiert, erhält bei einer Parkdauer bis 60 Minuten eine Busse von 120 Franken (Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung/Bussenliste, Ziffer 240). Bei einer Parkdauer über 60 Minuten leiten die Strafverfolgungsbehörden ein ordentliches Strafverfahren ein. Neben einer Geldbusse muss der Nichtberechtigte dabei auch Gerichtskosten bezahlen.

Den Namen des Hauswartes, der das Parkieren auf den Behindertenparkplätzen „erlaubt“ und empfohlen hat, konnte mir die Putzfrau nicht nennen. Deshalb habe ich die zuständige Abteilung der Universität Bern angeschrieben mit der Aufforderung, ihre Mitarbeiter auf das ausnahmslose Parkverbot auf den Behindertenparkplätzen hinzuweisen. NIEMAND ausser Inhaber einer Behindertenparkkarte dürfen auf diesen parkieren. Die Uni-Mitarbeiter haben keine Kompetenz, eine Parkerlaubnis für Behindertenparkplätze auszusprechen. Sie sollen dies bitte den Reinigungsfirmen entsprechend mitteilen.

In einer Woche werde ich die Polizei bitten, regelmässige Kontrollen durchzuführen. Bis dahin finden die Uni-Mitarbeiter sicherlich eine Lösung für das Parkieren der Putzleute ausserhalb der Behindertenparkplätze.

Update 13. Oktober 2015:

Zwei Tage später trifft die Stellungnahme des Abteilungsleiters Betrieb und Technik der Universität Bern ein:

„Besten Dank für Ihren Hinweis und die detaillierte Schilderung des Vorgehens. Wir bedauern diesen Vorfall, zumal behindertengerechtes Bauen sowie ein behindertenfreundlicher Areal- und Gebäudebetrieb für die Universität Bern wichtige Anliegen sind.

Es sollte darum nicht vorkommen, dass die Universität jemanden ohne Behindertenparkkarte autorisiert, einen Behindertenparkplatz zu nutzen. Wir werden die Zuständigen der Reinigungsfirma darauf hinweisen und falls notwendig die Parkordnung auf dem Areal mit den entsprechenden Massnahmen durchsetzen.“

Darüber freue ich mich natürlich, auch wenn hier in erster Linie die zuständigen Mitarbeiter der Universität darauf hingewiesen werden müssten und erst danach die Reinigungsfirma.

Einen Kommentar verfassen